Landkeris Landshut (18.06.20189 Unwissen über die geltende Rechtslage, Fehler beim Berechnen des Alters: Bei knapp der Hälfte der geprüften Verkaufsstellen im Landkreis Landshut haben Jugendliche es geschafft, Alkohol und Tabak zu erwerben. Die Testkäufe wurden vorab in den Medien angekündigt.
Vom Kreisjugendamt und den örtlichen Polizeiinspektionen beauftragte Jugendliche, die dafür extra geschult wurden, haben Ende Mai drei Tage lang stichprobenartig versucht, Bier und Spirituosen, aber auch Zigaretten zu kaufen.
Von 36 überprüften Supermärkten und Tankstellen haben 17 widerrechtlich an Jugendliche verkauft. Das entspricht einem Anteil von 47 Prozent. „Ein wirklich ernüchterndes Ergebnis, hier besteht seitens der Händler dringender Schulungs- und Nachholbedarf“, finden die Organisatoren der Jugendschutzkäufe. Die durchgefallenen Stellen und das Verkaufspersonal wurden entsprechend angehört, sie müssen jeweils mit Buß- oder Verwarngeld rechnen.
Gemäß dem Jugendschutzgesetz dürfen Bier, Wein und Sekt an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden, anderer Alkohol wie Spirituosen erst ab 18 Jahren. Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Minderjährigen untersagt, auch der Kauf von Tabakwaren ist erst ab 18 Jahren gestattet.
Der Konsum von Alkohol und Zigaretten birgt für Jugendliche Gefahren und Risiken in ihrer Entwicklung. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber durch das Jugendschutzgesetz den Zugang zu diesen so genannten „allgegenwärtigen Alltagsdrogen“ reglementiert.
Alarmierend sind die Ergebnisse der Jugendschutzkäufe vor allem mit dem Hintergrund der elektronischen Ausstattung der Kassensysteme. Beim Kauf von Produkten, die dem Jugendschutzgesetz unterliegen, leuchtet an den Bildschirmen der Abrechnungssysteme eine visuelle Warnanzeige mit Angabe des gesetzlichen Abgabealters auf. Manchmal ertönt sogar zusätzlich ein Warnsignal. In fast allen negativ getesteten Fällen ließ sich das Kassenpersonal den Ausweis zeigen, verkaufte aber den minderjährigen Testpersonen dennoch die Spirituosen oder Mischgetränke. Vor der Abgabe der Ware müsste der Ausweis überprüft werden, ob der Jugendliche das Alter, das vom Kassensystem vorgegeben wird, auch schon erreicht hat - in einigen Fällen erfolgte die Überprüfung des Geburtsdatums leider nicht gewissenhaft, wussten die Organisatoren der Jugendschutzkäufe zu berichten.
Erfreulich ist, dass die Hälfte der inspizierten Verkaufsstellen die gesetzlichen Vorschriften vorbildlich eingehalten haben. Hier nahm das Personal an der Kasse den Auftrag des Jugendschutzgesetzes sehr ernst und verweigerte nach korrekter Überprüfung des Geburtsdatums der Testkäufer den Verkauf der Getränke oder Zigaretten.
Vor allem in Hinblick auf die anstehenden Schulabschlussfeiern appelliert das Kreisjugendamt an Gaststättenbesitzer, Supermarkt- und Tankstellenbetreiber, unbedingt den Jugendschutz zu beachten und so ihrer Verantwortung gegenüber den Heranwachsenden nachzukommen.