Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wich- tige Änderung: Ab dem 26. Juni sind Kin- dereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern bleibt das Dokument absolut gültig.
Es wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder im Bürgerbüro der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, I. Stock, zu beantragen.
Als Reisedokumente für Kinder stehen je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und gegebenenfalls Personalausweise zur Verfügung.
Das Mitführen von gültigen Dokumenten ist auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise für den sogenannten „Schengen-Raum" erforderlich, auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind.
Für weitere Fragen stehen die Beschäftigten des Bürgerbüros unter Telefon 0871/882288 zur Verfügung. Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 7.30 bis 16 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 18 Uhr sowie donnerstags und freitags von 7.30 bis 13 Uhr.