Die Landtagsabgeordnete Ruth Müller ist vom Fund von vier abgeschnittenen Luchs-Vorderbeinen im Landkreis Cham in der Nähe einer Fotofalle schockiert. Die mediale Empörung durch Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) und die Aussetzung einer Belohnung kämen auch in diesem Fall zu spät
Sie seien nicht zielführend, so Müller. Bereits 2012 und 2013 waren im Bayerischen Wald zwei Luchse vergiftet bzw. erschossen aufgefunden worden. „Die aktuelle Tat zeigt einmal mehr, dass gewissenlose Luchsgegner vor nichts zurückschrecken und sogar mit ihren Taten offen provozieren", so Müller. Bislang wurde in solchen Fällen jedoch fast nie ein Straftäter gefasst, und die Ermittlungen immer wieder als ergebnislos eingestellt, damit müsse jetzt Schluss sein, so Müller weiter.
Am 25. Februar 2014 war Ruth Müller dabei als das Aktionsbündnis "Unser Luchs" 12.000 Unterschriften an den Bayerischen Landtag für eine Petition zur Naturschutzkriminalität übergeben. „Immer wieder werden in Bayern Fälle von illegal getöteten Wildtieren bekannt. Für streng geschützte Tierarten wie Luchs oder Rotmilan gefährdet diese Nachstellung den geringen Bestand der Tiere in Bayern. Der Fang und das Töten sind nach Naturschutzgesetz Straftaten, die bislang nicht mit Nachdruck verfolgt werden", erklärte die niederbayerische SPD- Abgeordnete Ruth Müller beim Termin im Landtag. Dafür fehlten in Bayern Strukturen und eindeutige Zuständigkeiten." Länder wie Österreich und Großbritannien gehen hier mit gutem Beispiel voran. Nordrhein- Westfalen hat seit 2004 eine Stabsstelle Umweltkriminalität am zuständigen Ministerium", so Müller weiter.
Das Bündnis forderte deshalb von der Staatsregierung die Einrichtung einer fachkundigen und regional unabhängigen Ermittlungseinheit für Naturschutz-Kriminalität. Vor fast genau einem Jahr (22.5.2014) hat der Umweltausschuss des Landtags mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern die Petition abgelehnt. In der Ausschusssitzung setzten sich die SPD und Bündnis90/Die Grünen für die Petition ein, während die CSU und die Freien Wähler die Petition mehr oder minder als überflüssig betrachteten – „eine absolute Fehlentscheidung, wie man heute sieht", so Ruth Müller. „Bayern hat eine internationale Verantwortung, die Artenvielfalt zu sichern und nach dem Bayerischem Naturschutzgesetz ist der Eigenwert der natürlichen Schöpfung anzuerkennen", fordert Ruth Müller. Das Ministerium müsse nun endlich verantwortungsvoll und zielführend handeln.