Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Foto) in München (Luitpoldstraße) hat heute, Mitt- wochvormittag, entschieden, dass es bei der Altersgrenze von 65 Jahren für hauptberufliche Bürgermeister und Landräte bleibt. Als Argu- ment wurde vor allem angeführt, das ältere Amtsinhaber naturgemäß nicht mehr so leis- tungsfähig seien wie unter 65-jährige.
Es ginge nicht zuletzt um Effektivität und Kontinuität. Bürgemeister und Landräte seien ja nicht nur die Vorsitzenden der politischen Gremien, sondern auch die Chefs von großen Verwaltungen. Freilich dürfen auch weiterhin über 65-jährige zum Bezirkstag, Landtag, Bundestag oder zum Europaparlament kandidiieren. Auch für Ministerpräsidenten, Bundeskanzler und Bundespräsidenten gibt es keinerlei Altersbeschränkung.
Nur ehrenamtliche Bürgermeister dürfen auch im Alter von über 65 Jahren für diese Ämter kandidieren. Das sind zum Beispiel Gemeinden wie Tiefenbach (3650 Einwohner), wo Johann Strasser (45, CSU) ehrenamtlich amtiert oder Wörth (2520 Einwohner), wo Daniel Sporer (46, CSU) bereits die zweite Amtsperiode ehrenamtlicher Rathauschef ist. Sporer will 2014 Landrat werden. Ehrenamtlich ist auch offiziell der Bezirkstagspräsident (bis Herbst 2013 noch Manfred Hölzlein) tätig, obwohl er ca. 4500 Euro "Gehalt" bezieht, einen Dienstwagen nutzen darf und in einem stattlichen Büro mit Vorzimmer bei der Regierung von Niederbayern amtiert. Auch Hölzlein dürfte, obwohl im nächsten Jahr dann 71 Jahre alt, erneut für dieses Amt kandidieren.
Wählbar als Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landrat ist man bereits mit 21Jahren. 2008 wurde in Bodenmais (Bayer. Wald) mit Michael Adam ein 23-jähriger Student zum Rathauchef gewählt. Der gleiche Michael Adam, bekannt geworden nicht zuletzt wegen der Attribute evangelisch, bekennend schwul und SPD, wurde Ende November 2011 mit 26 Jahren zum Landrat im Landkreis Regen gewählt. /hs