Die Landshuter Stadtverwaltung gibt bekannt, dass es vom 17. bis zum 30. Januar möglich ist, sich in den Rathäusern I (Altstadt 315, kleine Rathausga- lerie) und II (Luitpoldstraße 29, EG, Zimmer 23) für folgendes Volksbegehren einzutragen: „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen - Studienbeiträge ab- schaffen!". Die Listen zur Eintragung liegen von 17. bis 30. Januar aus. Dazu ist zu beachtet:
Die Stimmberechtigten können sich in jedem Eintragungsraum der Stadt Landshut eintragen, müssen aber zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Für stimmberechtigte Personen, die sich in einer Einrichtung befinden, wie zum Beispiel in einem Senioren- oder Pflegeheim oder in einem Krankenhaus, ist es nach Absprache mit den Leitungen möglich, besondere Eintragungsräume einzuräumen und für die Abstimmung aufzusuchen. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Ausweises in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Sich vertreten zu lassen, ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann auch nicht zurückgenommen werden. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; schon der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).
Der komplette Änderungstext und die Öffnungszeiten der Eintragungsräume finden Sie hier.