„Gut zu wissen, dass die Behörden das Thema geerbte Waffen regional offenbar im Griff haben. Wir müssen aber die Situation in ganz Bayern weiterhin aufmerksam beobachten." Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Landtag, Hubert Aiwanger, zieht aus der Antwort des bayerischen Innenministeriums auf seine Anfrage zum Plenum und aus konkreten Informationen aus dem Raum Landshut differenzierte Schlussfolgerungen.
Aiwanger hatte sich in seiner Anfrage auf die Äußerung von Innenminister Herrmann (CSU) bezogen, geerbte Waffen sollten von den Bürgern bei den Landratsämtern abgegeben und danach vernichtet werden. Der Fraktionsvorsitzende der Freie Wähler regte seinerseits an, die abgelieferten Waffen, die teils sogar kulturhistorischen Wert haben, nicht zu vernichten, sondern sie systematisch einer Auktion zuzuführen, um Werte zu erhalten und Einnahmen zu erzielen. Außerdem wollte Aiwanger wissen, welche Maßnahmen die Staatsregierung ergriffen habe, um nach der Abgabe der geerbten Waffen bei den Behörden eine Unterschlagung zu verhindern, wie dies schon in großem Stil, zum Beispiel am Landratsamt Altötting, geschehen sei.
In seiner Antwort betont das Innenministerium, eine „ungefilterte Vernichtung von Schusswaffen mit kulturhistorischem Wert" sei durch die einschlägigen Vollzugshinweise „ausgeschlossen". Besonders wertvolle Waffen würden vom Landeskriminalamt (LKA) aussortiert und „zu Lehr- oder Ausbildungszwecken oder als Museumsstück weiter verwendet". Der Wert dieser Waffen müsste aber den Erben zugutekommen, so Aiwanger.
Die Gefahr einer Unterschlagung von abgegebenen Waffen „im großen Stil" sei „ausgeschlossen", schreibt das Innenministerium weiter. Es habe in der Vergangenheit nur einen „strafrechtlichen relevanten Vorfall" gegeben, nach dem ein Mitarbeiter des Landratsamtes Altötting 2010 wegen illegalen Waffenhandels zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sei. Daraus seien entsprechende Konsequenzen gezogen worden.
„Offensichtlich handelt es sich bei Altötting also um einen Einzelfall", kommentiert Aiwanger diese Informationen. „Dann scheinen von dieser Regelung keine großen Gefahren auszugehen." Wie eine konkrete Nachfrage im Landratsamt Landshut ergab, läuft das Thema Waffenrückgabe vor Ort in ruhigen Bahnen ab. Jährlich gebe es im Landkreis etwa 100 Fälle, in denen Waffen geerbt würden.
Diese Erben bekommen vom Landratsamt ein Informationsschreiben, in dem ihnen die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt werden, was sie mit der Waffe anfangen könnten: sie behalten, einem Berechtigten überlassen, zu einem Dekorationsstück umbauen oder eben der Behörde übergeben. Etwa die Hälfte der Betroffenen entscheide sich zum letztgenannten Schritt. Die abgegebenen Waffen würden zunächst vor Ort in einem Tresorraum aufbewahrt und später zum LKA zur Verschrottung gebracht.
Was den Umgang mit wertvollen historischen Waffen betrifft, sieht sich das Landratsamt kaum in der Lage, die Erben zu beraten. „Das können wir nicht leisten", heißt es aus der Behörde. In solchen Fällen würden die Bürger an örtliche Waffenhändler bzw. Büchsenmacher mit entsprechender Kompetenz verwiesen.
Wie MdL Hubert Aiwanger ausführt, seien die Menschen bei Waffenfragen im Landratsamt Landshut in guten Händen: „Hier sind verantwortungsbewusste, fachkundige Leute am Werk. Ich empfehle den Bürgern, die Waffen besitzen oder erben, dort aktiv Informationen einzuholen." Insbesondere gelte es darauf zu achten, dass Erben von wertvollen Waffen nicht in Unkenntnis Werte verloren gehen.