Niederbayern - pm (18.11.2020) Krankenhäuser und Einrichtungen der Rehabilitation und Vorsorge nehmen eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ein. Für besondere organisatorische, personelle und apparative Mehrbelastungen bei der stationären Behandlung von Covid-19-Patienten erhielten die Kliniken eine Sonderzahlung in Form einer tagesbezogenen Pauschale von 70 Euro für die Monate April bis Juli.
Voraussetzung war die Meldung der Belegungstage mit Covid-19-Erkrankten im System IVENA, einem einheitlichen, IT-gestützten Modul zur Erfassung der Behandlungskapazitäten für die Integrierten Rettungsleitstellen.