Auf der B 15 neu gibt es kein Tempolimit, da die Straße als autobahnähnlich gilt. Aber es gibt auch fast keinen Lärmschutz. Das ist die Quintessenz aus der Antwort von Innenminister Hermann auf eine schriftliche Frage des grünen Abgeordneten Eike Hallitzky (im Bild mit Rosi Steinberger). Er hatte sich an den Bayerischen Staatsminister gewandt, da es immer wieder Anfragen aus der Bevölkerung wegen des fehlenden Lärmschutzes gegeben hatte. Die Antwort fällt kurz und knapp aus.
Zwischen Saalhaupt und Neufahrn gibt es keinen Lärmschutz. Nur bei zwei privaten Anwesen gibt es Anspruch auf passiven Lärmschutz, sprich Lärmschutzfenster.
Ein Lärmschutzwall kann zusätzlich auf freiwilliger Basis errichtet werden, wenn Übers- chussmassen anfallen und die betroffenen Kommunen sich hier mit der Autobahn- direktion einigen. So ist es in Paring, Schierling und Oberndorf geschehen.„Wer Anspruch auf Lärmschutz hat, und wer nicht, wird bereits in der Planungsphase errechnet“, erklärt dazu die grüne Kreis- und Bezirkschefin der Grünen, Rosi Steinberger (Kumhausen). Wir können deshalb nur allen zukünftig Betroffenen raten, sich bereits in der Bauphase für freiwillige Lärmschutzmaßnahmen stark zu machen. Wenn die Autobahn einmal fertig ist, gibt es aller Erfahrung nach keinen Lärmschutz mehr.