Bodenkirchen - pm (14.10.2020) Kontaktermittler des Landratsamts Landshut arbeiten auf Hochtouren – Die Einladung zum "Oktobefest" erfolgte über WhatsApp – Es gab eine Live-Band und Bier vom Fass. Eine illegale Party mit mindestens 120, vielleicht sogar 150 Gästen und eben mit einer Live-Band, Tanz und Bier vom Fass, hat die Gemeinde Bodenkirchen und umliegende Gemeinden zu einem neuen Corona-Brennpunkt gemacht:
Zu der illegalen Party am 3. Oktober war von drei Geschwistern per WhatsApp in eine Maschinenhalle eingeladen worden. Das Gesundheitsamt am Landratsamt Landshut, das am gestrigen Dienstagabend (13. Oktober) von der als "Oktoberfest" deklarierten Feier erfahren hatte, hat inzwischen (Stand: Mittwoch, 14. Oktober, 14 Uhr) bereits 20 Corona-Infektionen bei Gästen der nicht genehmigten Feier festgestellt.
Die Kontakt-Ermittler des Gesundheitsamts arbeiten auf Hochtouren, um Infektionsketten zu klären und alle Teilnehmer an der Feier ausfindig zu machen. Die Behörde appelliert mit Nachdruck an alle Teilnehmer an dem fragwürdigen „Event“ am Samstagabend, 3. Oktober, sich an das Gesundheitsamt zu wenden (Telefon 0871/408-3113 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Es besteht die Gefahr, dass das „Oktoberfest“ zur Quelle von vielen weiteren Infektionen wird. Bekannt ist derzeit, dass sich unter anderem eine Hausärztin aus der Region mit dem Covid19-Virus infiziert hatte – sie war von Teilnehmern an der nicht genehmigten Party in Bodenkirchen für Corona-Tests aufgesucht worden.
Druck auf Party-Gäste, Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet
Nach Informationen des Landratsamts ist in den Tagen nach der nicht genehmigten Feier in der Maschinenhalle, die zu einem Areal mit Bauernhof und einer Firmenhalle gehört, spürbarer Druck auf Party-Gänger ausgeübt worden, einen Mantel des Schweigens über das „Oktoberfest“ zu breiten. Inzwischen zeigen sich die Veranstalter, die drei Geschwister, kooperativer gegenüber dem Landratsamt.
Das Landratsamt hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Veranstalter eingeleitet. Von einer kaum begreifbaren Verantwortungslosigkeit zeugen im Übrigen Mitteilungen von Party-Gästen in den sogenannten sozialen Medien, nach denen Teilnehmer sich dazu bekennen, sich erst gar nicht in eine – offenbar unzuverlässig geführte – Gäste-Liste eingetragen zu haben. Bei den Gästen der Party vom 3. Oktober, bei denen bislang eine Covid19-Infektionen festgestellt worden ist, handelt es sich um Frauen und Männer im Alter von 25 bis 32 Jahren. Weil offenbar auch Personen aus Gemeinden des Landkreises Mühldorf Party-Gäste waren, haben Mitarbeiter der Landratsämter Landshut und Mühldorf Kontakt miteinander aufgenommen und tauschen Informationen aus.
Landrat Dreier und die Bürgermeisterin Maier appellieren an Vernunft und Charakter
Bodenkirchens 1. Bürgermeisterin Monika Maier erklärte, sie sei „geschockt über die gestiegenen Infektionszahlen“ in ihrer Gemeinde. Sie rief die Bürger dazu auf, Vernunft und Geduld walten zu lassen und die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten: „Wir müssen jetzt durchhalten“, betonte sie und mahnte, dass sich jeder, gerade auch junge Leute, bewusst sein müssten, dass man auch für den Schutz der Mitmenschen verantwortlich sei.
Landrat Peter Dreier erklärte in einer ersten Reaktion auf die neuesten schlechten Corona-Nachrichten, dass er aufgrund der langen Dauer der Pandemie grundsätzlich Verständnis habe für das Bedürfnis junger Leute, wieder große Feiern zu erleben. Aber die Zeiten seien halt äußerst schwierig: Es dürften zwar Veranstaltungen stattfinden, aber sie müssten unbedingt zusammen mit einem angemessenen Hygiene-Plan genehmigt werden und diese Pläne müssten dann auch eingehalten werden. Wo sich Leute so grob gegen alle Vernunft und jedes Verantwortungsbewusstsein verhielten, wie es in Bodenkirchen geschehen sei, müsse ihnen auch klargemacht werden, dass sie damit auch allen Menschen in der Region schadeten – und dass ihr Verhalten Auswirkungen auf die übrige Bürgerschaft und auf deren Möglichkeiten habe, zum Beispiel Hochzeiten und private Feiern abzuhalten.