„Hurra, es sind Zwillinge!“ Dieser Satz fällt in Bayern in den vergangenen Jahren häufiger. Im Jahr 2012 waren unter den 107.039 Geburten insgesamt 1.906 Mehrlingsgeburten – 1.873 Zwillinge und 33 Drillinge. „Mittlerweile ist also jede 56. Geburt im Freistaat eine Mehrlingsgeburt“, stellt Karl Simon, Landesgeschäftsführer der IKK classic in Bayern, anhand von Zahlen des Statistischen Landesamtes fest.
Der Anteil der Mehrlingskinder an allen Geborenen war 2012 mit rund 36 Mehrlingen je 1.000 Kinder doppelt so hoch wie 1980: Damals waren es noch 18 Mehrlingskinder pro 1.000 Neugeborenen. „Mögliche Ursachen für diesen Anstieg in den letzten Jahrzehnten könnten sein, dass immer mehr Frauen immer später Mutter werden und mit zunehmenden Alter die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft steigt“, erklärt Simon. Zwillingsschwangerschaften treten bei Spätgebärenden statistisch öfters auf, weil häufiger zwei Eizellen heranreifen. Das Durchschnittsalter der bayerischen Mütter bei der Geburt lag im Jahr 2012 bei 31,2 Jahren - gegenüber 1980 ein Anstieg von 3,5 Jahren. Heutzutage haben rund 60 Prozent aller bayerischen Neugeborenen eine Mama jenseits von 30 Jahren. Das ist doppelt soviel wie noch vor 30 Jahren.
„Außerdem sind Mehrlingsschwangerschaften häufig eine Begleiterscheinung von künstlichen Befruchtungen“, so Simon weiter. Die Wahrscheinlichkeit, Zwillinge zu bekommen, ist nach einer künstlichen Befruchtung rund 20 Mal höher als bei natürlicher Zeugung.
Für die werdenden Eltern wird der Anlass zur „doppelten Freude“ jedoch getrübt von der Aussicht auf die anstrengende Zeit, die nun vor ihnen liegt. Das muss nicht sein: „Gerade in der Schwangerschaftsvorsorge, aber auch beim Mutterschaftsgeld, Kinderkrankengeld und Elterngeld gelten für Mehrlingseltern Besonderheiten“, weiß Simon. Das Gericht hat im Juni 2013 beispielsweise entschieden, dass Eltern bei der Geburt von Mehrlingen nicht nur einmal pro Geburt Anspruch auf Elterngeld haben, sondern einmal pro Neugeborenem. Die zusätzlichen Elterngeldbeträge können Eltern bei ihrer Elterngeldstelle vor Ort beantragen – und zwar rückwirkend für Elterngeldzeiten ab dem 1. Januar 2009.
Egal ob ein Kind unterwegs ist oder mehrere: Viele werdende Mütter fühlen sich insbesondere in den letzten Wochen ihrer Schwangerschaft sicherer, wenn sie ihre Hebamme jederzeit erreichen können. „Die IKK classic beteiligt sich deshalb ab 2014 mit bis zu 250 Euro an den Kosten der Hebammenrufbereitschaft“, sagt Simon.