Neues Adressbuch 2012 - Bürger haben gegen Adress-Eintrag ein Widerspruchsrecht

Adressbuch2012 erscheint die neue Ausgabe des Landshuter Adressbuches. Neben viel Wissenswertem über die Stadt sind die Anschriften aller Einwohner vermerkt, sofern sie über 18 Jahre alt und in Landshut mit Wohnsitz gemeldet sind. Jeder Einwohner und Gewerbetreibende kann der Veröffentlichung im Adressbuch widersprechen.

Diese Anträge müssen bis spätestens 27. Januar schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, gestellt werden.

Das Adressbuch ist ein wichtiges Nachschlagewerk und Hilfsmittel, das unter anderem Informationen über die Einwohner, das Gewerbewesen, die Behördenstruktur, die Vereine und Verbände in einer Stadt in einem Medium zusammenfasst. Daher muss es regelmäßig aktualisiert werden: In Landshut erscheint das Adressbuch in der Regel alle drei bis vier Jahre.

Die Adressbuchgesellschaft Ruf in München, die neben dem Landshuter Adressbuch auch für zahlreiche andere Städte Adressbücher auflegt, wurde beauftragt, Anfang 2012 in Zusammenarbeit mit der Stadt Landshut ein neues Adressbuch für Landshut herauszugeben.

Es enthält neben vielem Wissenswerten über die Stadt Landshut insbesondere die Anschriften aller Einwohner ab 18 Jahren, die in Landshut mit Wohnsitz gemeldet sind. Des Weiteren wird das Adressbuch neben einem Behörden- und Vereinsteil auch einen Firmenteil enthalten, der Firmen, Gewerbe- und Handelstreibende sowie freiberuflich Tätige verzeichnet.

Nicht eingetragen werden diejenigen Einwohner, die der Veröffentlichung im Adressbuch schriftlich widersprochen haben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Einwohner und Gewerbetreibende verlangen kann, nicht im Adressbuch 2012 zu erscheinen. Diese Anträge müssen bis spätestens 27. Januar schriftlich bei der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, eingegangen sein. Zum Einwohnerteil sind die Anträge an das Bürgerbüro zu richten, hinsichtlich des Firmenteils an das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt.

Der Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren ist im Bürgerbüro erhältlich.  Das Formular kann auch online abgerufen, digital ausgefüllt und bis spätestens 27. Januar ausgedruckt und unterschrieben im Bürgerbüro abgegeben werden: