Bestimmte Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hähnchen, Puten) mussten bis zum 14.01.2015 erstmals ihre Anwendugnen von Antibiotika in die staatliche HIT-Datenbank melden. Aus diesen Meldungen von Antibiotikaanwendungen wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für jede Nutzungsart eine betriebliche Therapiehäufigkeit ermittelt.
Nach den geltenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes sind diese Tierhalter verpflichtet, jedes Halbjahr jeweils bis zum 31.05. und 30.11. ihre betriebliche Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen der bundesweiten Therapiehäufigkeit zu vergleichen und das Ergebnis Ihrer Feststellung in den betrieblichen Unterlagen aufzuzeichnen.
Die betriebliche Therapiehäufigkeit kann jeder Tierhalter selbst, direkt in dem Tierarzneimittel-Menü der HIT-Datenbank abrufen. Auch die bundesweiten Kennzahlen sind in der HIT-Datenbank einzusehen. Bei Überschreiten der Kennzahlen sind die Tierhalter verpflichtet, unter Hinzuziehung des Tierarztes die Gründe für den hohen Antibiotikaeinsatz zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen.
Nähere Informationen gibt es auf: www.amgnovelle.bayern.de.
Das Veterinäramt des Landratsamtes Landshut möchte alle betroffenen Halter von Masttieren erinnern, dieser Verpflichtung zur Eigenkontrolle nachzukommen.