Essenbach (12.03.2018) Im März 2015 wurde zur Wahrnehmung der besonderen Belange der älteren Bürger des Marktes Essenbach ein Seniorenbeirat gewählt, der den Marktgemeinderat und die Marktverwaltung in den den Bevölkerungsanteil der Senioren besonders betreffenden Angelegenheiten berät.
Der Bürgermeister kann dem Beirat verschiedene Themen zur Beratung oder zur Stellungnahme zuleiten. Unabhängig davon kann der Beirat aber auch von sich aus Vorschläge, Anregungen, Stellungnahmen oder Gutachten abgeben, die auf seinen Antrag im Marktgemeinderat zu behandeln sind.
Die Amtszeit des Seniorenbeirats beträgt drei Jahre und endet im dritten Jahr nach Durchführung der Wahl. Aufgrund dessen stehen nun wieder Neuwahlen an. Der Seniorenbeirat besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern (+ sieben Stellvertretern).
In den Beirat gewählt werden können Gemeindebürger, die auch die Wählbarkeit für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds besitzen (EU-Staatsangehörigkeit, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft, kein Wahlrechtsausschluss), das 60. Lebensjahr vollendet haben und nicht dem Marktgemeinderat angehören. Die Wahl des Seniorenbeirats erfolgt in einer Wahlversammlung am Donnerstag, 15. März um 19 Uhr, im Sportheim Essenbach, Ahrainer Straße 58. Die Wahlversammlung wählt aus dem Kreis der Anwesenden, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, die sieben stimmberechtigten Mitglieder (+ Stellvertreter).
Die Wahlvorschläge erfolgen durch die Wahlversammlung. Wahlberechtigt sind die in der Wahlversammlung anwesenden Personen, die ebenfalls die vorgenannten Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen müssen. Gewählt sind die sieben Kandidaten (+Stellvertreter) mit der größten Anzahl für sie abgegebener gültiger Stimmen. Die gewählten Kandidaten müssen die Wahl unter den Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 1 GO annehmen. Eine Ablehnung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Die weiteren Kandidaten sind in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen Nachrücker. Der Seniorenbeirat wählt später in seiner ersten Beiratssitzung nach der Neuwahl, aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen eine/n Vorsitzende/n, eine/n Stellvertreter/in der/des Vorsitzenden und eine/n Schriftführer/in. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
Die Tätigkeit im Seniorenbeirat ist ehrenamtlich. Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine jährliche Entschädigung von 100 Euro pro Jahr. Der Vorsitzende erhält eine Entschädigung in doppelter Höhe. Der Seniorenbeirat wird von seinem Vorsitzenden nach Bedarf oder auf Antrag von Mitgliedern oder des ersten Bürgermeisters oder des Marktgemeinderates zu Sitzungen einberufen, mindestens jedoch einmal vierteljährlich. Alle an der Seniorenarbeit interessierten Bürger werden gebeten, an der Wahlversammlung teilzunehmen. Nur wer in der Versammlung anwesend ist, kann auch im Seniorenbeirat mitwirken.