Landkreis Landshut (19.12.2018) Günstiger Busfahren in Stadt und Landkreis Landshut mit dem Landshuter Verkehrsverbund (LaVV) oder auch ermäßigter Eintritt ins Freibad, zu kulturellen Einrichtungen und Museen, sofern die Heimatgemeinden dies anbieten: Das sind Vorteile, die sozial Bedürftige im Landkreis Landshut ab dem 1. Januar in Anspruch nehmen können.
Voraussetzung dazu ist das Beantragen des sogenannten „Sozialpasses“ in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen der Landkreiskommunen.
Zu den Berechtigten gehören Personen, die derzeit einschlägige Sozialleistungen beziehen: Empfänger der Alters-Grundsicherung bzw. Mitteln bei andauernder
Erwerbsminderung, Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Bewohner von stationären Einrichtungen sowie Empfänger von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld. Aber auch der Bezug von Pflegegeld oder Mitteln der Kriegsopferfürsorge berechtigen zum Antrag eines Sozialpasses.
Der Sozialpass kann im Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt jeder Heimatgemeinde unter Vorlage eines Ausweisdokuments und des aktuellen Bescheids des
Leistungsträgers (Jobcenter, Sozialamt, etc.) beantragt werden. Die Gemeinde prüft dann, ob der Antragssteller die Voraussetzungen erfüllt, um einen Sozialpass zu erhalten. Der Berechtigungsschein gilt grundsätzlich für ein Jahr, sofern kein vorheriges Ende des Leistungsbezuges abzusehen ist.
Bildunterschrift: So wird der neue Sozialpass aussehen, der sozial schwächeren
Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Bereichen Vergünstigungen bringen
kann.