Gewässer sollen besser vor Unfällen durch Biogasanlagen geschützt werden, so MdL Rosi Steinberger. - Foto: W. Götz
Pfeffenhausen/München - pm (14.03.2019) Die Unfälle mit Gewässerverseuchung durch Biogasanlagen gibt es immer wieder. Die Staatsregierung hat in zehn Jahren fast 800 derartige Unfälle registriert. „Hätte man den aktuellen Fall im Landkreis Landshut verhindern können?“ fragt die Abgeordnete der Grünen im Bayerischen Landtag, Rosi Steinberger.
Biogasanlagen müssen regelmäßig überprüft werden. Ein undichtes Ventil kann hier schnell zur Umwelt-Katastrophe führen. Wegen des hohen Gefährdungspotenzials müssen Biogasanlagen grundsätzlich so betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdung für Gewässer ausgeht.
Wenn aber trotz aller Vorsichtsmaßnahmen trotzdem etwas passiert, kann ein so genannter Havariewall die austretende Gülle zumindest aufhalten, so dass sie nicht in ein Gewässer gelangt und dort großen ökologischen Schaden anrichtet.
Nach der Bundesanlagenverordnung müssen Biogasanlagen bis spätestens 1. August 2022 einen Havariewall besitzen. In besonders gefährdeten Lagen kann das zuständige Landratsamt aber auch schon jetzt so eine Schutzvorrichtung verlangen. Wenn die betroffene Anlage in der Nähe von Pfeffenhausen eine derartige Schutzeinrichtung gehabt hätte, wäre womöglich Schlimmeres verhindert worden.
„Ich fordere deshalb das Landratsamt Landshut auf, die Biogasanlagen auf ihr gewässergefährdendes Potenzial zu untersuchen und dort, wo ein Gewässer bedroht ist, sofort die Errichtung eines Havariewalls zu verlangen. Nur so kann bis zum Stichtag im Jahr 2022 weiteres Unglück verhindert werden.“, fordert Rosi Steinberger.