Landkreis Landshut - pm (12.08.2019) Wie bewahre ich meine Waffen und die dazugehörige Munition sicher und gesetzeskonform auf? Alle Fragen in dieser Materie können nun kompakt mithilfe einer neuen Informationsbroschüre des Bayerischen Landeskriminalamts geklärt werden. Diese Broschüre wird auch im Landratsamt Landshut, der lokal zuständigen Waffenbehörde, ausgelegt oder ist auf der Homepage (www.landkreis-landshut.de) abrufbar.
Wie muss mein Waffenschrank bestellt sein? Reicht Widerstandsgrad 0 oder muss ich sogar einen Schrank mit Widerstandsgrad I vorweisen können? Wer seine Waffen und Munition nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und die kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann drohen, wenn Schusswaffen oder Munition abhandenkommen oder Unbefugte Zugriff erlangen: Waffenbesitzern kommt also auch eine große Verantwortung in der sachgerechten Lagerung zu.
Die Broschüren und Flyer liegen im Landratsamt auf oder können auch im Internet unter www.landkreis-landshut.de abgerufen werden – die Waffenbehörde am Landratsamt appelliert an alle Waffenbesitzer, sich ausgiebig mit dem Thema auseinander zu setzen, da bei Zuwiderhandlungen auch der Entzug der Waffenbesitzkarte erfolgt.