Landrat Peter Dreier - Foto: W. Götz
Landkreis Landshut - pm (14.03.2020) Die Verbreitung des Corona-Virus macht weitere flächendeckende Sicherheitsmaßnahmen im Landkreis Landshut nötig: So werden sämtliche Veranstaltungen mit über 100 Besuchern untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird mit Wirkung zum Sonntag, 15. März, erlassen und gilt bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Darunter fallen sowohl Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel.
„Wir müssen alle Maßnahmen ergreifen, um die besonders gefährdete Risikogruppe der älteren und vorerkrankten Personen schützen zu können. Der Großteil der Veranstalter hat ja bereits von sich aus ihre Veranstaltungen vorsichtshalber abgesagt. Natürlich bedeutet es für den Einzelnen Einschränkungen; natürlich bedauern wir sehr, dass die vielen Mühen und Vorbereitungen der Veranstalter leider umsonst waren. Doch wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die leider keine anderen Möglichkeiten mehr zulässt“, erklärt Landrat Peter Dreier.
Außerdem appelliert der Landrat an die Bürgerinnen und Bürger, ihre Amtsbesuche im Landratsamt auf das absolut Nötigste zu reduzieren: „Wir müssen unseren Parteiverkehr in absehbarer Zeit beschränken. Dies tun wir nicht nur zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch für unsere Bürger.“ Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen weiterhin per Telefon oder E-Mail klären.
Die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen trifft auch das Landratsamt als Arbeitgeber: Somit ist derzeit nicht gewährleistet, dass alle Anliegen sofort bearbeitet werden können, wofür der Landrat um Verständnis bittet.