Erneuerung A92 Moosburg-Nord und Landshut-West. - Skizze: Regierung von Niederbayern
Landkreis Landshut - pm (19.06.2020) Die Regierung von Niederbayern hat die Planung für die grundhafte Erneuerung der Autobahn A 92 zwischen den Anschlussstellen Moosburg-Nord und Landshut-West genehmigt. Das Vorhaben ist Teil eines umfassenden Sanierungskonzeptes der Autobahn.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in den nächsten Tagen allen Beteiligten, Behörden und Fachstellen zugesandt und in der Stadt Landshut sowie den Gemeinden Bruckberg und Eching mit den festgestellten Planunterlagen zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die A 92 ist in Deggendorf mit der A 3 verknüpft und hat als weiträumige Verbindung für den Verkehr aus Richtung Oberösterreich/Tschechien mit Zielrichtung München eine große Verkehrsbedeutung. Für weite Teile Niederbayerns ist die A 92 von Deggendorf über Dingolfing und Landshut die Hauptverbindung zur Landeshauptstadt und zum Flughafen München. Für das Jahr 2030 wird im Bereich des Planvorhabens eine Verkehrsmenge von 50.300 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 15,9 % tagsüber und von 28,6 % nachts prognostiziert.
Weil der Straßenaufbau der Autobahn für die stark gestiegenen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreicht und die mittlerweile deutlich über 30 Jahre alten Betonfahrbahndecken erhebliche Schäden aufweisen, ist auf einer Länge von gut 70 km zwischen dem Flughafen München und der Anschlussstelle Dingolfing-Ost die Erneuerung der vorhandenen Autobahnfahrbahnen vorgesehen. Die Arbeiten für die Sanierung der A 92 haben im März 2017 begonnen. Drei Bauabschnitte im Regierungsbezirk Oberbayern sind inzwischen fertiggestellt.
Im Zuge der vorgesehenen Fahrbahnerneuerung des 6 km langen Abschnittes zwischen den Anschlussstellen Moosburg-Nord und Landshut-West müssen auch sechs Unterführungsbauwerke erneuert/angepasst werden. Die beiden Fahrbahnen der Autobahn werden von derzeit 11 m auf künftig 12 m verbreitert um eine sog. "4+0 Verkehrsführung" in den Arbeitsstellenbereichen zu ermöglichen, d. h. es stehen auf einer Fahrbahn vier Fahrstreifen -zwei in jede Richtung- zur Verfügung. Durch die Anwendung des 4+0-Systems wird eine Richtungsfahrbahn verkehrsfrei, so dass die Bauarbeiten verkehrssicher und effektiv überwiegend getrennt vom Verkehr durchgeführt werden können. Die Fahrbahnverbreiterungen erfolgen ausschließlich auf Straßengrund, private Grundstücke müssen dauerhaft nicht in Anspruch genommen werden. Die Überführungsbauwerke über die Autobahn bleiben unverändert bestehen.
Weil die Autobahndirektion Südbayern für die neue Straßenoberfläche der A 92 einen lärmmindernden Belag verwendet, wirkt sich das Planvorhaben günstig auf die Lärmimmissionswerte aus. Die Beurteilungspegel an der der A 92 benachbarten Bebauung werden sich spürbar um bis zu 4 dB(A) verringern.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den festgestellten Plänen kann auch auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern<https://regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/3/planfeststellung_strassenrecht/planfest_strassen_bahnen/planfest/index.php> unter www.regierung.niederbayern.bayern.de unter "Aufgabenbereiche, Planung und Bau/Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht/ Planfeststellungsverfahren für Straßen und Bahnen/Planfeststellungsbeschlüsse" eingesehen werden.