Badeverbot für von Hochwasser betroffene Badegewässer in Stadt- und Landkreis Landshut. Im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Landshut sind die drei EU-Badegewässer Wakelake Wörth, Badesee Gretlmühle und Freizeitzentrum Haselfurth/Eching vom Hochwasser betroffen. Durch den hochwasserbedingten Grundwasseranstieg sind die Wasserspiegel der Badegewässer bis zu ca. 1 Meter höher als normal, dadurch sind die Liegewiesen teilweise überschwemmt, sowie eine erhöhte Anzahl Wasservögel vorhanden, die vermehrt Vogelkot absetzen.
Entsprechend der Bayer. Badegewässerverordnung besteht durch das Hochwasser eine Ausnahmesituation. Für diese genannten EU-Badegewässer wird somit ein Badeverbot ausgesprochen. Die Badestellen werden regelmäßig beobachtet bis eine Normalisierung zu erkennen ist. Sobald eine Normalisierung wahrscheinlich ist, werden unmittelbar Proben zur mikrobiologischen Kontrolle entnommen. Die Freigabe kann erfolgen, sobald die jeweiligen Proben mikrobiologisch in Ordnung sind. Die Aufhebung des Badeverbots wird bekanntgegeben.
Landshut, 7. Juni2013
Landratsamt Landshut
Gesundheitsamt