Landkreis Landshut - pm (15.03.2023) Die letzten Untersuchungen waren ohne Befund – damit kann die Geflügelpest im nördlichen Landkreis Landshut demnächst als getilgt betrachtet werden. Die aufgestallten Tiere können in wenigen Tagen wieder in ihre Gehege zurückkehren. Mitte Februar ist auf einem geflügelhaltenden Betrieb in der Gemeinde Ergoldsbach ein Fall von HPAIV H5N1 - oder aviäre Influenza bzw. Vogelgrippe genannt – amtlich festgestellt worden.
Wenige Tage darauf traf es auch einen hühnerhaltenden Betrieb Nähe der Stadt Rottenburg. Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtete das Staatliche Veterinäramt vorsorglich jeweils eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone ein, umrahmt von einer zehn Kilometer umfassenden Überwachungszone.
Da am 1. März auch in Train im Nachbarlandkreis Kelheim ein Fall von Vogelgrippe festgestellt wurde, betrifft ein Teil der vom Landkreis Kelheim eingerichteten Überwachungszone auch den Landkreis Landshut, vor allem den Markt Pfeffenhausen.
Eine kürzlich erfolgte Überprüfung der Betriebe in den beiden Zonen ergab keinen weiteren Krankheitsfall. Ebenso ist im Wildvogelbereich kein weiterer Fall der Geflügelpest gemeldet worden.
Die entsprechende Allgemeinverfügung für den Raum Ergoldsbach wird nun mit Wirkung zum 17. März aufgehoben. Somit bestehen ab kommenden Freitag in diesem Bereich keine Sperrzonen und Handelsbeschränkungen mehr - insbesondere entfällt die Aufstallpflicht.
Weiterhin Gültigkeit haben aber die Beschränkungen zum Schutz gegen die Vogelgrippe im Raum Rottenburg bis mindestens einschließlich Freitag, 24. März, und die Beschränkungen im Raum Pfeffenhausen aufgrund des Ausbruchs im Landkreis Kelheim bis mindestens einschließlich Samstag, 1. April.