Gepflanzt wurden alte, robuste Sorten wie Malus Teser, ein saftiger Eßapfel, Fießers Erstling, ein großer Tafelapfel und der Himbeerapfel aus Holowaus.
Essenbach – pm (26.04.2023) Der Markt Essenbach zählt zu den Mitgliedern der ersten Stunde des Landshuter Landschaftspflegeverbandes. So konnten in den letzten Jahren bereits mehrere Projekte in der Marktgemeinde zusammen umgesetzt werden.
Neben der vor drei Jahren in einem Gemeinschaftsprojekt mit dem Gartenbauverein angelegten Streuobstwiese in der Nähe der Wolfgangskirche in Essenbach wurden im Frühjahr 2022 am Ortsausgang von Oberwattenbach auf Anregung von 3. Bürgermeisterin und Vorstandsmitglied im Landschaftspflegeverband, Renate Hanglberger, sechs junge Obstbäume gepflanzt.
„Die kleine Fläche neben dem Rückhaltebecken ist eine sogenannte Eh-Da Fläche. Hier können sich die Bäume ungestört entwickeln, so der 1. Bürgermeister Dieter Neubauer. Helmut Naneder, stellvertretender Vorsitzender des LPV Landshut ergänzt: „Wir sind für die Anregung hier Obstbäume zu pflanzen sehr dankbar. Wenngleich es sich um eine kleine Fläche handelt, ist jeder Baum ein Stück Zukunft“.
Gepflanzt wurden alte, robuste Sorten wie Malus Teser, ein saftiger Eßapfel, Fießers Erstling, ein großer Tafelapfel oder der Himbeerapfel aus Holowaus, der sich gut für die Lagerung eignet. „Zum Tag des Baumes 2023 kann ich berichten, dass die Bäume das erste Jahr gut überstanden haben und alle Bäume nun austreiben“, freut sich Renate Hanglberger.
Der Landschaftspflegeverband Landshut (LPV) hat es sich zum Ziel gesetzt: Zum Wohle der Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und für ein reizvolles Landschaftsbild in unserer Heimat sollen in jeder der Mitgliedsgemeinden bunte, artenreiche Blumenwiesen und Streuobstbestände neu geschaffen werden.
Das hierfür ins Leben gerufene Erfolgsprojekt „Landshut blüht“ startete bereits im Herbst 2016. Seitdem konnten ca. 1.250 Obstbäume und rund 72 ha Blumenwiesen in Stadt und Landkreis Landshut auf kommunalen und privaten Flächen durch den LPV angelegt werden.
Der LPV ermöglicht im Rahmen des Projektes in den Mitgliedsgemeinden die für den Eigentümer kostenfreie Anlage von artenreichen, standortgerechten Blumenwiesen und Streuobstbeständen. Voraussetzung dafür ist ein dauerhaftes Bestehen und dass sich die Flächen nicht im bebauten Siedlungsbereich befinden, bzw. nicht eingezäunt sind. Flächen mit bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen wie Ausgleichsmaßnahmen sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die Maßnahmen können auf privaten wie kommunalen Flächen umgesetzt werden.