Landshut - pm (13.04.2019) Angefangen bei den Stillen Tagen bis hin zur Wochenmarktvorverlegung – anlässlich der Osterfeiertage gibt es wieder eine Reihe an wissenswerten Hinweisen. Nachfolgend die wichtigsten Infos auf einen Blick:
„Stille Tage“ - Alle Betreiber von Gaststätten, Restaurants, Bistros, Diskotheken, Pubs, Bars und sonstigen Gewerben werden darauf hingewiesen, dass an den nachfolgend genannten Tagen Einschränkungen gelten:
Am Gründonnerstag, 18. April, von 2 bis 24 Uhr, und am Karsamstag, 20. April, von 0 bis 24 Uhr, sind Tanz und Unterhaltungsmusik verboten. Erlaubt ist lediglich leise Hintergrundmusik, die dem ernsten Charakter des Tages entspricht, beispielsweise klassische Musik, Blues. Am Karfreitag, 19. April, gilt von 0 bis 24 Uhr ein absolutes Verbot von Tanz, Musik und Sportveranstaltungen.
Fitnessstudios dürfen am Gründonnerstag und Karsamstag nur leise Hintergrundmusik spielen. Das bedeutet, dass keine Kurse wie beispielsweise "Spinning" durchgeführt werden dürfen. Das Offenhalten von Fitnessstudios ist am Karfreitag zwar erlaubt, allerdings ohne irgendein Begleitprogramm oder Musik. Andere Vergnügungsstätten, wie beispielsweise Spielhallen,
Wettannahmestellen, Sexkinos dürfen an den genannten Tagen gar nicht geöffnet sein. An allen drei Tagen dürfen auch in Gaststätten keine Spielgeräte betrieben werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Verbote mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Es ist verstärkt mit Kontrollen zu rechnen.
Wochenmarkt am Gründonnerstag
Der Freitagswochenmarkt findet wegen des Karfreitags bereits am Gründonnerstag, 18. April, zur gewohnten Zeit, von 7 bis 12 Uhr, statt.
Stadtbücherei an Osterfeiertagen geschlossen
Die Stadtbücherei im Salzstadel und die Stadtbücherei Weilerstraße bleiben von Karfreitag, 19. April, bis Ostermontag, 22. April, geschlossen. Ausgeliehene Medien werden an diesen Tagen nicht fällig. Ab Dienstag, 23. April, sind beide öffentlichen Stadtbüchereien wieder regulär für alle Leser geöffnet und bieten anlässlich des Welttag des Buches am 23. April ein breites Veranstaltungsprogramm in der zweiten Ferienwoche an. Infos hierzu gibt es auch unter www.landshut.de/stadtbuecherei.
WEZ am Karsamstag geschlossen
Das Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) der Stadt Landshut ist am Karsamstag, 20. April, geschlossen. Somit ist an diesem Tag keine Anlieferung von Sperrabfall, Wertstoffen und Problemabfall möglich.
Ostermontag: Verkehrsbehinderungen in Innenstadt
Aufgrund des Demonstrationszuges der Friedensinitiative Landshut am Ostermontag, 22. April, kann es an diesem Tag in der Innenstadt zu Verkehrsbehinderungen kommen. Nach einer Auftaktkundgebung vor dem Rathaus gegen 14 Uhr findet in der Zeit zwischen circa 14.15 und 15 Uhr ein Ostermarsch statt. Dieser führt über die obere Altstadt – Spiegelgasse – Neustadt. Nach einem Zwischenstopp am Kriegerdenkmal geht es weiter über die Rosengasse – untere Altstadt zurück zum Rathaus. Nach der anschließenden Abschlusskundgebung vor dem Rathaus endet die Veranstaltung voraussichtlich gegen 17 Uhr. Daher ist ein Befahren der Fußgängerzone am Ostermontag von circa 13 bis 17.30 Uhr weder für Taxen noch für sonstige Ausnahmegenehmigungsinhaber gestattet. Der Individualverkehr wird je nach Teilnehmerzahl aus Richtung Zweibrückenstraße über die Grasgasse beziehungsweise den Postplatz umgeleitet. Aus Richtung Dreifaltigkeitsplatz wird der Verkehr entsprechend der Fußgängerzonenregelung über die Spiegelgasse in die Neustadt geleitet.
Die Linienbusse sind von den Sperrungen zwar nicht betroffen, jedoch kann es im Zusammenhang mit dem Ostermarsch zu kurzfristigen Behinderungen oder geringfügigen Verspätungen kommen.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Sperrbeschilderung zu beachten und den Innenstadtbereich entsprechend zu umfahren