Landshut – pm (09.2019) Im Frühjahr 2020 erscheint die neue Ausgabe des Landshuter Adressbuches. Neben viel Wissenswertem über die Stadt sind die Anschriften aller Einwohner vermerkt, sofern sie über 18 Jahre alt und in Landshut mit Wohnsitz gemeldet sind.
Die Stadt weist darauf hin, dass jeder Einwohner und Gewerbetreibende der Veröffentlichung im Adressbuch widersprechen kann. Diese Anträge müssen bis spätestens Mittwoch, 15. Januar, schriftlich bei der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, gestellt werden. Auf der Internetseite der Stadt Landshut kann diese Übermittlungssperre auch online eingerichtet werden.
Die Adressbuchgesellschaft Ruf in München, die auch für zahlreiche andere Städte Adressbücher auflegt, wurde beauftragt, im Frühjahr 2020 in Zusammenarbeit mit der Stadt Landshut ein neues Adressbuch für Landshut herauszugeben. Es enthält neben einem Behörden- und Vereinsteil auch einen Firmenteil, der Firmen, Gewerbe- und Handelstreibende sowie freiberuflich Tätige verzeichnet.
Nicht eingetragen werden diejenigen Einwohner und Gewerbetreibenden, die der Veröffentlichung im Adressbuch schriftlich widersprochen haben: Diese Anträge müssen bis spätestens 15. Januar schriftlich bei der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, 84034 Landshut, eingegangen sein.
Hinweis: Diejenigen, die bereits eine Auskunftssperre haben eintragen lassen, müssen keinen erneuten Antrag stellen.
Wo gibt’s den Antrag
Der Antrag auf „Einrichtung von Übermittlungssperren“ ist im Bürgerbüro erhältlich und auch online abrufbar. Zum Einwohnerteil sind die Anträge an das Bürgerbüro zu richten, hinsichtlich des Firmenteils an das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt. Auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de/adressbuch kann das entsprechende Formular digital ausgefüllt und versendet werden.
Der Widerspruch hinsichtlich des Einwohnerteils kann auch online über das Bürgerserviceportal der Stadt, Rubrik „Übermittlungssperren“, eingelegt werden. Das Bürgerserviceportal wiederum ist zu erreichen über einen gleichnamigen Button rechts auf der Startseite der Stadt-Homepage unter www.landshut.de oder direkt unter der Internet-Adresse www.buergerserviceportal.de/bayern/landshut.