Landshut – pm (11.01.2020) Am Sonntag, 15. März, finden die Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen statt. Alle wichtigen Informationen gibt’s nachfolgend im Überblick. Die Wahlvorschläge für die Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen am 15. März 2020 können ab sofort im Rathaus 2, Luitpoldstraße 29, Landshut, erster Stock, Zimmer 115, nach vorhergehender telefonischer Vereinbarung unter 881473 oder 881474 eingereicht werden.
Spätester Abgabetermin ist der 23. Januar, um 18 Uhr. Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.
Wählbarkeit und Inhalt der Wahlvorschläge
Für das Amt eines Stadtratsmitglieds ist jede Person wählbar, die am Wahltag „Deutsche im Sinn des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union“ ist; das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Stadt eine Wohnung hat oder ohne eine Wohnung zu haben, sich in der Stadt gewöhnlich aufhält. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind; in der Stadt Landshut darf ein Wahlvorschlag also höchstens 44 sich bewerbende Personen enthalten.
Für das Amt des Oberbürgermeisters ist jede Person wählbar, die am Wahltag „Deutsche im Sinn des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes“ ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für die Wahl des – in der Stadt Landshut berufsmäßigen – Oberbürgermeisters kann auch eine Person gewählt werden, die weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt hat. Nicht gewählt werden können Personen, die am Tag des Beginns der Amtszeit das 67. Lebensjahr vollendet haben. Bei der Wahl des Oberbürgermeisters darf jeder Wahlvorschlag nur eine sich bewerbende Person enthalten.
Unterstützungslisten für Wahlvorschläge in beiden Rathäusern Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen von mindestens 340 Wahlberechtigten durch Unterschrift in Listen unterstützt werden. Die Unterstützungslisten liegen ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags
im Rathaus 2, Luitpoldstraße 29, Erdgeschoss, Zimmer-Nummer 023 sowie im Rathaus in der Altstadt, Rathausfoyer (Eingang über Altstadt 315) aus. Dort kann man sich bis spätestens 3. Februar, 12 Uhr, eintragen. Angegeben werden muss der Familienname, Vorname und die Anschrift. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Eine Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen ist nur bis zum 23. Januar, 18 Uhr, zulässig.
Öffnungszeiten Eintragungsräume
Reguläre Öffnungszeiten im Rathaus 2 an der Luitpoldstraße sind montags, dienstags und donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 18 Uhr, freitags von 7.30 bis 13 Uhr.
Zusätzlich kann man sich am Samstag, 21. Dezember, von 8 bis 13 Uhr; am Montag, 23. Dezember, von 7.30 bis 16 Uhr; am Freitag, 27. Dezember, von 7.30 bis 13 Uhr; am Montag, 30. Dezember, von 7.30 bis 16 Uhr; sowie am Mittwoch, 29. Januar, von 7.30 bis 20 Uhr eintragen. Am letzten Eintragungstag am 3. Februar ist von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet.
Im Rathaus in der Altstadt liegen die Unterstützungslisten an folgenden Tagen aus: am Freitag, 20. Dezember, von 7.30 bis 13 Uhr; und am Samstag, 21. Dezember, von 8 bis 13 Uhr.
Die jeweiligen Bekanntmachungen mit detaillierten Informationen sind auch auf der Internetseite der Stadt unter www.landshut.de zu finden.