Landshut - pm (14.08.2020) Auch wenn Mund-Nasen-Masken in der Regel aus Kunststoff bestehen, dürfen sie nicht über den Gelben Sack entsorgt werden. In diesen gehören nur Verpackungen. Entsprechend sind auch die Sortieranlagen nur auf Verpackungen ausgelegt.
Daher werden die Masken von den Sortieranlagen nicht erkannt. Außerdem wird der Gelbe Sack über die Dualen Systeme ausschließlich von Herstellern finanziert, die Produkte in Einwegverpackungen abfüllen. Die Betreiber der Sortieranlagen melden laufend steigende Mengen an Einwegmasken in den Gelben Säcken und rufen daher auf, die Einwegmasken nicht über die Gelben Säcke zu entsorgen. Darüber hinaus wird darum gebeten, Masken nicht in der freien Natur wegzuwerfen.
Achtlos weggeworfene, kontaminierte Masken, die beispielsweise auf Spazierwegen oder Grünflächen liegen, könnten für Menschen, die mit ihnen in Berührungen kommen, möglicherweise eine Gefahr darstellen. Vor allem bei kleinen Kindern könnte das Risiko bestehen, dass sie die Masken mit bloßen Händen aufheben, weil sie diese womöglich als Spielzeug ansehen. Daher weist die kommunale Abfallwirtschaft darauf hin, dass die Einwegmasken in den Restmüll gehören, damit sie auch nicht zu einem langfristigen Umweltproblem werden. Dort werden sie durch die thermische Verwertung hygienisch entsorgt.