Die Burg Trausnitz ist gerade an Silvester beziehungsweise zum Jahreswechsel ein beliebter Treffpunkt. Wichtig: Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist dort generell untersagt. Bei Verstoß drohen saftige Geldbußen bis zu 5.000 Euro.
Wie das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Landshut mitteilt, dürfen aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes auch am 31. Dezember und am 1. Januar auf dem gesamten Gelände der Burg Trausnitz keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Bei Verstoß dieser Anordnung muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro gerechnet werden.