Foto: Dr. Alexander Bourzutschky, Fotograf: Roland Herrmann
Jeder vierte Arbeitnehmer muss seine Arbeitstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Für einen Zeitraum von sechs Wochen ist zunächst eine Entgeltzahlung über den Arbeitgeber möglich. Danach kann für maximal 78 Wochen Krankengeld über die Krankenversicherung bezogen werden. Jedoch sollte bei derartigen Erkrankungen stets frühzeitig geprüft werden, ob nicht eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit vorliegt und daher staatliche Unterstützung über eine entsprechende Rente bezogen werden kann.
Am Donnerstag, 18. Januar 2018, erläutert Fachanwalt Dr. Alexander Bourzutschky in einem Vortrag, welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente erhalten zu können und welche Rentenarten möglich sind. Dabei werden anhand von Beispielsfällen verschiedene Voraussetzungen dargestellt und erklärt, wie sich ein zusätzliches Einkommen oder Arbeitslosigkeit auf die Höhe der Rente auswirken können.
Abschließend werden mögliche Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rentenversicherung aufgezeigt. Die Veranstaltung findet um 18 Uhr in der VHS Landshut, Ländgasse 41 statt. Um Anmeldung wird unter 0871/ 922920 gebeten.