Geld 01Ab dem 1. Januar 2012 kann ein Kontoguthaben im Fall einer Pfändung nur noch auf einem sogenannten P- Konto (Pfändungsschutzkonto) geschützt werden. Dies gilt für alle Einkommens- arten insbesondere auch für Sozialleistungen, welche bisher noch für eine Frist von zwei bzw. vier Wochen besonders geschützt waren. Wer ab diesem Datum eine Pfändung hat, muss damit rechnen, dass seine Leistungen weg sind.

WeihnachtshilfeVielen hilfsbedürftigen Menschen im Stadtgebiet, die mit einem Schicksalsschlag zu kämpfen haben, konnte Oberbürgermeister Hans Rampf (links) mit seiner vor drei Jahren ins Leben gerufenen Aktion „Direkthilfe“ Dank der karitativen Spenden vieler Bürgerinnen und Bürger bereits eine kleine finanzielle Freude bereiten.