Am Freitagabend, 4. Mai, erreichte uns die nachfolgende neue Presseerklärung aus dem Landratsamt zur Problematik der Un- terbringung von bisher 180 Asylbewerbern im Landkreis Lands- hut. Die Schlußbemerkung der Erklärung vorweg: Die Regierung von Niederbayern sieht als Aufsichtsbehörde absolut "keine Ver- lassung, gegen Landrat Josef Eppeneder rechtsaufsichtlich oder dienstrechtlich tätig zu werden". Deshalb seien auch "Hinweise, dass sich die Statsanwaltschaft mit dem Vorgang beschäftigen sollte, rechtlich nicht haltbar".
Nachstehend die Erklärung ungekürzt im Wortlaut:
1.
Der Regierung von Niederbayern wurden sämtliche Unterlagen zur Belegung von Immobilien im Landkreis mit Asylbewerbern vom Landratsamt zur Prüfung vorgelegt. Aus den vorgelegten Unterlagen ergeben sich sowohl die Art der Vertragsverhandlungen als auch die Belegungen im Einzelnen.
Der Leiter der Abteilung 3 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung) im Landratsamt Landshut hat bei seiner Vorlage an die Regierung von Niederbayern ausdrücklich nochmals bestätigt, dass Herr Landrat Eppeneder bei der Erstellung der Verträge nicht beteiligt war, ebensowenig bei sonstigen Vertragsverhandlungen.
Bei der Prüfung der Geeignetheit der Immobilien nach den Vorgaben des Bayerischen Sozialministeriums waren das Sachgebiet 32 (Ausländeramt) ebenso beteiligt wie das Bauamt. Der Abteilungsleiter der Abteilung 3 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung) hat sich um die Klärung grundlegender Rechtsfragen während der laufenden Betreuung, ebenso wie um die Erarbeitung des Vertragsentwurfs nach dem Mustervertrag gekümmert. Den Mustervertrag der Regierung von Mittelfranken hat die Regierung von Niederbayern verwendet und als „Muster" dem Landratsamt übergeben.
Alle bisherigen Beherbergungsverträge sind zu den gleichen finanziellen Vorgaben durch die Regierung von Niederbayern ausgefertigt worden. Aufgrund der kurzfristigen Entscheidung der Regierung von Niederbayern, die am 20. Januar 2012 dem Landratsamt mitgeteilt wurde, musste der Landkreis Landshut bis zu 180 Asylbewerber in eigener Verantwortung unterbringen und zwar beginnend ab dem 20. Februar 2012 jede Woche 20 neue Asylbewerber bis insgesamt 180 weitere Asylbewerber im Landkreis verteilt sind.
Wo die Asylbewerber dann im Einzelnen unterzubringen sind, musste also innerhalb von 12 Tagen (!) bewerkstelligt werden. Eine menschenwürdige Unterbringung der Asylbewerber gemäß den zum Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ergangenen Verwaltungsvorschriften musste vom Landratsamt nach Recht und Gesetz kurzfristig sichergestellt werden. Das war durch die Berichte in den regionalen Medien allgemein bekannt. Die interessante Berichterstattung kann – in wesentlichen Teilen, beileibe nicht vollständig – auf der Internetseite des Landratsamts nachverfolgt werden.
2.
Aufgrund der Resolution des Bayerischen Gemeindetags, Kreisverband Landshut, vom 24. März 2011, die von den Bürgermeistern des Landkreises einstimmig mitgetragen worden ist, sind die einzelnen Quartiere im Landkreis von der Bauverwaltung des Landkreises geprüft worden; etliche Angebote mussten abgelehnt werden: Es lagen teilweise ungeeignete menschenunwürdige Quartiere vor.
In der Bürgermeisterversammlung vom 22. März 2011 hat man sich einstimmig gegen die vorgesehene alleinige Unterbringung der für den Landkreis Landshut vorgesehenen Asylbewerber nur in der Marktgemeinde Geisenhausen ausgesprochen. Es hätten sonst zirka 150 Asylbewerber in einem Gebäude untergebracht werden müssen, welches nur für 96 Menschen ausgelegt ist, das außerdem sowohl baulich als auch energetisch in einem schlechten Zustand war. Der Bayerische Gemeindetag, Kreisverband Landshut, hat ausdrücklich darauf hingewiesen:
„Es geht um die Unterbringung und Integration von Menschen. Bereits im Grundgesetz ist die Würde des Menschen als oberstes Gebot festgeschrieben."
Dass verschiedene Gemeinden eigene Lösungen angedacht und teilweise umgesetzt haben, hat in dieser Notsituation eine große Hilfe für den Landkreis bedeutet, insbesondere aber für die Asylbewerber, die im Landkreis aufgenommen worden sind.
So ist es der Stadt Rottenburg an der Laaber gelungen, eine Immobilie anzumieten und dort 20 Asylbewerber zu genau den Vorgaben des „Mustervertrages" durch die Regierung von Niederbayern unterzubringen. Die Stadt Rottenburg hat dies in ihrem Info-Blatt 3/2012 auf Seite 1-3 sehr genau beschrieben.
Das heißt, dass überall die gleichen Bedingungen dem Beherbergungsverträgen zugrunde gelegt worden sind. Damit haben sich auch Kommunen im Interesse der menschenwürdigen Unterbringung engagiert und verdient gemacht.
Auch eine zentrale Asylbewerber-Unterkunft in der Kaserne von Rottenburg konnte so verhindert werden, weil aufgrund von politischen Einflüssen vor Ort die Regierung von Niederbayern von dieser Lösung Abstand nehmen konnte.
3.
Das ehemalige Ämtergebäude in Vilsbiburg bei der Stadthalle, in dem sich früher die Zulassungsstelle befand, ist für die Unterbringung für Asylbewerber ohne aufwendigen Umbau (Einbau von Duschen usw.) für eine Nutzung für Asylbewerber völlig ungeeignet. Es handelt sich um ein Bürogebäude. Außerdem hätte für das Ämtergebäude erst eine Nutzungsänderung beantragt und durchgeführt werden müssen. So etwas dauert selbst bei zügiger Bearbeitung mehrere Wochen, in jedem Fall viel länger, als die zur Verfügung stehende Zeit reichte, um die Asylbewerber geeignet unterzubringen.
4.
Nachdem die Regierung aufgrund des bekannten Sachverhalts keine Veranlassung sieht, gegen Herrn Landrat Eppeneder rechtsaufsichtlich oder dienstrechtlich tätig zu werden, wie der zuständige Abteilungsleiter der Regierung von Niederbayern zuletzt am 4. Mai 2012 telefonisch bestätigte, sind Hinweise, dass sich die Staatsanwaltschaft „mit dem Vorgang beschäftigten" sollte, rechtlich nicht haltbar. Die Regierung von Niederbayern wird nach Prüfung aller vorliegenden Unterlagen einen abschließenden Bericht erstellen und kommunizieren.
gez.
Elmar Stöttner
Pressereferent des Landratsamts Landshut