Landkreis Landshut (12.02.2018) Die neue Vorgabe des Bayerischen Sozialministeriums bedeutet, dass Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach dem Erreichen der Volljährigkeit bzw. dem Wegfall des Jugendhilfebedarfs nicht in das System der dezentralen Unterbringung überführt werden dürfen.
Sie benötigen vielmehr eigenen Wohnraum. Das stellt auch die Gemeinden, als zuständige Behörden der Obdachlosenunterbringung, vor große Herausforderungen. Landrat Peter Dreier wird die neue Situation und die sich daraus ergebenden Konsequenzen am 20. Februar zusammen mti dem Altdorfer Bürgermeister Helmut Maier im Rathaus seiner Gemeinde vorstellen.