Landshut (16.02.2018) Auf ein Schreiben an Oberbürgermeister Alexander Putz bekam die Stasträtin Elke-Marz Granda (ÖDP) bisher keine Antwort. Deshalb wendet sie sich jetzt an die Landshuter Medien. Die Stadträtin schreibt: Meines Erachtens hätten die Bäume (Pappeln) zum damaligen Zeitpunkt nicht gefällt werden dürfen. Damit wurde eindeutig gegen die Geschäftsordnung des Landshuter Stadtrates verstoßen. Das parlamentarische Instrument einer Nachprüfung durch die Räte wurde damit unmöglich gemacht. Eine weitere detaillierte Begründung ersehen Sie in meinem Mail vom 11. Februar um 23:51 Uhr an "Alexander Putz">:
Betreff: Einhaltung der Geschäftsordnung des Landshuter Stadtrates
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die vorschnelle Fällung der Pappeln am Klosterhof geht in keinster Weise konform mit der Geschäftsordnung für den Landshuter Stadtrat. Am Freitag, den 02.02.2018 hat der Bausenat beschlossen die Fällung der Pappeln in der aktuellen Fällperiode zu vollziehen. Bereits am 09.02.2018 wurde von der Stadtverwaltung den Landshuter Medien per Pressemeldung am frühen Vormittag mitgeteilt, dass die Fällungen stattgefunden haben.
Dadurch wurde den Stadträten die Möglichkeit genommen per Nachprüfungsantrag die Angelegenheit im Plenum erneut entscheiden zu lassen und somit womöglich eine andere Entscheidung herbeizuführen. Diese Möglichkeit hätten die Stadträte bis um 17 Uhr am Tag der Fällung gehabt. Die Stadtverwaltung hat somit Fakten geschaffen und damit meines Erachtens gegen die geltende Geschäftsordnung für den Landshuter Stadtrat und gegen die Bayerischen Gemeindeordnung verstoßen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, es geht mir hier um "Grundsätzliches", nämlich um das Einhalten der Geschäftsordnung und um eine ganz klare Trennung der Zuständigkeiten. Dazu bitte ich Sie nun um eine Stellungnahme, wie sie mit dieser Angelegenheit verfahren und wie künftig sichergestellt wird, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird.
Hier ein Auszug zu der Geschäftsordnung:
3. Beschließende Ausschüsse
§ 8 Aufgabenbereich
(1) Die beschließenden Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Angelegenheiten anstelle des Plenums, soweit nicht die Entscheidung nach den §§ 2, 3 GeschO dem Stadtrat vorbehalten ist. Soweit die Beschlüsse Rechte Dritter berühren, werden sie erst nach Ablauf einer Woche wirksam.
(2) Eine Nachprüfung durch den Stadtrat muss erfolgen, wenn der Oberbürgermeister oder sein/e Stellvertreter/in im Ausschuss, 1/3 der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder 1/4 der Stadtratsmitglieder die Nachprüfung durch den Stadtrat beantragt (Art. 32 Abs. 3 GO). Der Antrag muss schriftlich spätestens am 7. Tage nach der Ausschusssitzung bei der Stadtverwaltung eingehen. Solange ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden ist, muss der Eingang an diesem Tage bis 17.00 Uhr beim Hauptamt erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke März-Granda
Stadträtin ÖDP
Klausenbergweg 29
84036 Landshut