Bayern (06.03.2018) Die Listen stehen eben nicht unveränderlich. Das Bayerische Wahlrecht ist besonders. Man wählt nämlich nicht eine Partei, sondern eine Person aus dieser Liste. Sie haben zwei Stimmen. Die Stimme für den Stimmkreis und eine für die Liste. Diese beiden Stimmen werden zusammengezählt, zählen also beide. Die Person, die relativ gesehen, die meisten Stimmen hat, wird gewählt.
Dabei ist es egal, auf welchem Listenplatz jemand antritt. Dieses Verfahren ist sehr demokratisch, im Gegensatz zu den unveränderlichen Listen bei der Bundestagswahl werden die Listen bei der Landtagswahl nochmal ordentlich vom Wähler geändert. Listenplatz eins kann so zu Listenplatz sieben werden und umgekehrt.
Diese Personenwahl ist ein sehr demokratisches System, da jeder Listenplatz die gleichen Chancen hat. Das müssen die Wählerinnen und Wähler wissen.
gez.: Marco Altinger, Unternehmer, 84030 Landshut