Erbpacht, Konzeptvergabe, Verkauf: OB Alexander Putz wollte keinen dogmatischen Beschluss zur künftigen Handhabe von städtischen Immobilien und Grundstücken. - Fotos: W. Götz
Landshut – gw (04.03.2019) Wieder einmal ging es um den Verkauf von städtischen Grundstücken im Stadtrat. Verkauf, Erbpacht oder Konzeptausschreibung? Was stellt den besten Weg für die Zukunft der Stadt und die klamme Kasse dar? Zwei fast ähnliche Anträge wurden abgelehnt, dem Verkauf von mehreren Grundstücken und Immobilien für zusammen über 31 Millionen Euro zugestimmt.
Im Grunde geht es immer noch darum, den städtischen Haushalt für dieses Jahr auf die Reihe zu bekommen. Schulen, Kindergärten, Stadttheater, Stadtmuseum und noch vieles mehr verlangen nach finanziellen Höchstleistungen der kommunalen Konten. Um das fehlende Geld aufzutreiben sollen Grundstücke und Immobilien meistbietend verkauft werden. Doch das passt nicht allen, denn einmal verkauft, hat die Stadt in der Zukunft nichts mehr davon.
Schon im Haushaltsauschuss wurde über den Verkauf der ehemaligen Martinsschule (seit 2005 geschlossen) und eines Areals westlich vom Hauptbahnhof negativ entschieden. Nun versuchten Oberbürgermeister Alexander Putz und die Verwaltung ihr Glück erneut. Die Martinsschule blieb von vorn herein außen vor. Nur noch das Areal am Bahnhof stand zur Diskussion.
Hier war der Neubau eines Kindergartens und 30 Sozialwohnungen geplant. Wenn die Stadt das Grundstück verkauft und den Kindergarten an anderer Stelle errichtet, würde der Erlös ausreichen, um den Haushalt für 2019 zu decken. Der Käufer müsse, so Oberbürgermeister Alexander Putz bereit sein, dort genossenschaftliches Wohnen umzusetzen.
Christine Ackermann (ÖDP) gefiel das ganz und gar nicht. Sie möchte, dass Immobilien und Grundstücke in Erbbaurecht vergeben und nicht verkauft werden. Um den Haushalt zu stemmen, sollten besser einige Vorhaben zeitlich verschoben werden.
„Dieser Vorschlag mit der Erbpacht bringt uns nicht weiter“, erwiderte Robert Mader (FW). „Er schränkt unsere finanzielle Handlungsfähigkeit ein. Grundsätzlich zu sagen Wir verkaufen nicht mehr, können wir nicht machen.“ Für die SPD nahm Gerd Steinberger eine ja-nein-vielleicht - Haltung ein: Zwar findet er Erbpacht für sympathisch, hält aber eine generelle Vergabe nach Erbpacht für falsch, in Einzelfällen für sinnvoll.
Darauf erläuterte Christine Ackermann nochmals den Antrag der ÖDP bezüglich Erbpacht. Da steht „vorzugsweise“ und nicht „generell“. „Alternativ können wir auch die Grund- und Gewerbesteuer erhöhen.“
Will mit den Grünen den Ausverkauf von Immobilien und Baugrundstücken der Stadt stoppen: Stefan Gruber
Auch Stefan Gruber ging auf den Antrag der Grünen ein: „Unser Antrag bedeutet nicht, dass nicht mehr verkauft werden darf.“ Aber zuerst muss eine Vergabe noch Erbbaurecht erwogen werden, ist diese nicht möglich, dann eine Vergabe per Konzeptausschreibung. Denn bei einem Verkauf bekommt die Stadt eine Einmalzahlung, dann nichts mehr. Auf Erbpachtbasis laufen die Einnahmen kontinuierlich weiter.
Dr. Thomas Haslinger, der einen Abbruch der Debatte forderte, scheiterte mit seinem Antrag zur Geschäftsordnung mit 16:22 Stimmen.
Dass der Kaufpreis nicht das einzige Argument sein darf, war Bürgermeister Dr. Thomas Keyßner wichtig. „Denn sonst hat die künftige städtische Wohnbaugesellschaft Probleme an Grundstücke zu kommen.“
Die Stadt muss Chef über ihre Immobilien und Grundstücke bleiben: Tilman von Kuepach
„Wir können per Erbpacht und Konzeptausschreibung den Markt besser steuern“, argumentierte Tilman von Kuepach. „Wir sollten die Oberhand über unsere Immobilien und Grundstücken behalten.“ Jutta Widmann (FW) sah das anderes: „Wir dürfen uns die Entwicklungsfähigkeit der Stadt nicht nehmen.“
„Für einen ausgeglichenen Haushalt haben wir von der ÖDP und den Grünen Steuererhöhungen gehört, das will aber die Mehrheit nicht“, kritisierte Ludwig Zellner (CSU) die Antragsteller. Eine Konzeptvergabe könne auch gefährlich sein, so Zellner. Denn wenn uns das Konzept gut gefällt, könne ein Grundstück dadurch weniger wert sein.
Für die SPD stellt Anja König nochmals klar, dass die Grundstücke durch die Stadt selbst genutzt werden sollen. Gerd Steinberger (SPD) ergänzte: „Investoren haben nur ein Konzept im Kopf: Wie lässt sich am meisten Geld verdienen.“ Er befürchtet, dass dadurch das Gemeinwohl auf der Strecke bleibt.
Eigennutzung durch die Stadt ist besser als Verkauf: Anja König
Oberbürgermeister Alexander Putz warnte, hier einen dogmatischen Grundsatzbeschluss herbeizuführen, der künftig für Probleme sorgen kann. Für die Landshuter Mitte erklärte Prof. Dr. Thomas Kueffner: „Wir sind bereit, das Grundstück am Bahnhof zu opfern, aber grundsätzlich sollte Geschosswohnungsbau in Erbbaurecht erfolgen.
Den wunden Punkt der gesamten Misere brachte Robert Neuhauser (BP) auf den Punkt: „Wir haben ein ganzjähriges Wunschkonzert, aber wer soll das am Ende des Jahres bezahlen?“ Gleichzeitig warb er für den Fortbestand der Jugendherberge, wenn das Ottonianum verkauft wird.
Der Antrag der Grünen Bebaute und unbebaute Grundstücke grundsätzlich für Geschosswohnungsbau in Erbpacht oder Konzeptvergabe zu veräußern, um meistbietendes Verkaufen auszuschließen wurde mit 24:16 Stimmen in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Dagegen stimmten CSU, Freie Wähler, Junge Liste, Bürger für Landshut und Bayernpartei. Dafür stimmten Grüne, ÖDP, FDP und Teile der SPD (Gewies und Haucke) .
Der Antrag der ÖDP Bebaute und unbebaute Grundstücke für Geschosswohnungsbau werden bevorzugt in Erbbaurecht vergeben und nicht veräußert wurde mit 28:12 Stimmen abgelehnt.