Landshut - pm (18.07.2019) In der Sitzung des Bausenats vom 28.6.2019 wurde der Bebauungsplan Nr. 02-34 „Zwischen Klötzlmüllerstraße und Klötzlmühlbach“ rechtsverbindlich seit dem 20.1.2014 für den im Plan vom 28.6.2019 dargestellten Bereich im Deckblatt Nr. 1 geändert. - Jetzt stellt Stadträtin Borgmann (Foto von H. Zederra) von den Grünen den folgenden brisanten Berichtsantrag mit einem umfangreichen Fragenkatalog:
Die Verwaltung möge berichten:
- Wie hoch ist die in den aktuellen Gutachten gemessene Belastung mit Altlasten im Grundwasser und im Boden auf dem ehemaligen Gelände der BMI.
- Welche Altlasten sind angesichts der Vornutzung durch die Firma Roederstein zu erwarten und welche Stoffe wurden beprobt.
- Wo liegen die Messpunkte und in welchen Tiefen wurde gemessen?
- Gibt es zwischen den einzelnen Messungen an den jeweiligen Messpunkten Abweichungen?
- Gibt es Schwankungen zwischen den einzelnen Messpunkten im Grundwasser und auf welche Faktoren führen Sie diese Schwankungen zurück? (Bitte legen Sie die aktuellen Gutachten bei.)
- In welcher Tiefe stößt man im besagten Bereich auf Grundwasser?
- Haben sich die Werte im Grundwasser im Laufe der Sanierungsmaßnahmen und nach Abschluss der Maßnahmen verändert und wenn ja, wie?
- Ist eine Sanierung wie jene am Nahensteig möglich, um die Grundwasserbelastung weiter zu minimieren?
- Warum lässt die Grundwasserbelastung die ursprünglich beschlossene Bebauung nicht zu, während eine ungleich dichtere Bebauung unproblematisch sein soll?
- Des Weiteren möge die Verwaltung berichten, wie verhindert werden kann, dass die geplanten Tiefgaragen in den Grundwasserkörper eingreifen bzw. welche Auswirkungen in der Hydraulik (Strömungsstärke, Strömungsverlauf) bei einem Eingriff in den Grundwasserkörper durch den Bau der geplanten Tiefgaragen zu erwarten sind?
- Könnten solche neuen Strömungsverhältnisse dazu führen, dass eine Gefährdung benachbarter Häuser entstehen könnte, indem diese unterspült werden und es dabei zu Setzungen und Gebäudeschäden kommt?
Anwohner klagen bis heute über starke Staubentwicklungen bei Erdarbeiten auf dem Gelände. Wie wird bzw. wie wurde verhindert, dass mit dem Staub giftige Partikel auf umliegende Flächen verweht wurden?
Begründung:
Durch einen Brand im Jahr 1960 und die spätere Umverteilung von Untergrundmaterial wurde das Gelände flächig mit PCB belastet. Die Werte für das Grundwasser liegen noch
heute über dem Grenzwert. PCB ist giftig und steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Vor einer Bebauung des Geländes muss sichergestellt sein, dass durch eine Bebauung keinerlei Gefahr für Mensch und Umwelt, z.B. durch den Eingriff in den Grundwasserkörper, ausgeht.
gez.
Hedwig Borgmann
Stadträtin (Die Grünen)