Landshut - pm (07.11.2019) „Sportschützen, Jäger und Brauchtumsschützen dürfen nicht kriminalisiert werden“, fordert der CSU-Landtagsabgeordnete Helmut Radlmeier. Mit einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag mit dem Koalitionspartner FW will die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag genau das erreichen. EU-Vorgaben sollen unbürokratisch und praktikabel umgesetzt werden, ohne legale Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die EU-Feuerwaffenrichtlinie in deutschen Recht umgesetzt werden soll. Damit soll etwa der illegale Zugang zu Schusswaffen erschwert werden.
„Das ist enorm wichtig, darüber hinausgehende Verschärfungen, die insbesondere Sportschützen, Jäger und Brauchtumsschützen unangemessen belasten, lehnen wir aber ab“, erläutert Radlmeier. Die CSU-Fraktion stemmt sich gegen weitere Verschärfungen im Waffenrecht, die keinen Sicherheitsgewinn mit sich bringen. Besonders im Fokus steht die sogenannte Bedürfnisprüfung. Ihr zufolge dürfen Sportschützen Waffen nur dann besitzen, wenn sie nachweisen, mindestens einmal im Monat damit zu schießen. Diese Nachweise sind für Schützen, die mehrere Waffen für verschiedene Disziplinen besitzen oder auch Sammler schwer zu erbringen.