Landshut - pm (07.07.2020) Die Senkung der Steuersätze ab 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 veranlassen die Stadträte der CSU,LM,JL und BfL zu folgendem Antrag.
Dem Bausenat wird berichtet, welche Maßnahmen sich vor dem Hintergrund der temporären Umsatzsteuersenkung für eine vorzeitige (Teil-)Abnahme in der sog. Niedrigsteuerphase eignen, welche haftungsrechtliche Risiken im Einzelfall bestehen und welche (Teil-)Abnahmen daher aus Sicht der Verwaltung zu empfehlen sind.
Begründung:
Im Vermögenshaushalt der Stadt Landshut sind für 2020 ca. 43 Mio. EUR für Hochbaumaßnahmen, Betriebsanlagen und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen. Erfolgt eine Abnahme aller Baumaßnahmen erst in der 2. Jahreshälfte (also in der sog. Niedrigsteuerphase), so würden erhebliche Steuerersparnisse ergeben. Entscheidend ist dabei, wann die Baumaßnahme beendet ist, also vom Auftraggeber abgenommen wird. Auch wenn die Stadt für eine längerfristige Baumaßnahme bereits in den letzten Jahren Abschlagsrechnungen mit 19 % bezahlt hat, diese Baumaßnahme nun aber im 2. Halbjahr 2020 beendet wird, so muss die Schlussrechnung nun 16 % statt 19 % ausweisen. Die zu viel gezahlten 3 % in den Abschlagsrechnungen werden dann später in der Schlussrechnung gutgeschrieben.
Soweit eine vollständige Abnahme aus Gewährleistungsgründen nicht ratsam erscheint, ist auch zu prüfen, ob die Abnahme zumindest teilweise für einzelne Bauabschnitte oder Gewerke erfolgen kann.
gez.
Rudolf Schnur
Prof. Dr. Thomas Küffner
Ludwig Schnur
Dr. Thomas Haslinger
Maximilian Götzer
Helmut Radlmeier, MdL
Christian Steer
Lothar Reichwein
Ludwig Zellner
Gaby Sultanow
Hans-Peter Summer
Dr. Dagmar Kaindl
Traudl Rössl
Berd Friedirch
(alle Fraktionsgemeinschaft CSU, LM,JL)