OB Alexander Putz hätte das Tor für den Bauherrn lieber geöffnet. - Fotos: W. Götz
Landshut – gw (24.07.2020) Die Neue Bergstraße 61 beschäftigt den Stadtrat schon seit längerem. Sowohl den Bau- als auch den Umweltsenat. Hier will der Bauherr zwei Häuser mit jeweils vier Wohnungen errichten. Das wäre normalerweise kein Problem, doch der Bauherr hatte vor einiger Zeit massiv gegen die Baumschutzverordnung verstoßen und das hat der Stadtrat nicht vergessen. Auge um Auge – Zahn um Zahn – jetzt bekommt er die Zufahrt zur Tiefgarage nicht genehmigt.
Im Mai 2018 reichte der Bauherr einen Bauantrag ein, im Oktober zog er ihn zurück. Im Dezember 2018 schuf er vollendete Tatsachen, in dem er den gesamten Baumbestand ohne Genehmigung fällte. Als damals das Umweltamt vor Ort kam und Fällarbeiten untersagte, war dies dem Bauherrn egal. Kaum waren die Herrschaften vom Amt verschwunden, röhrten die Kettensägen weiter.
Das hatte rechtliche Konsequenzen. Die Stadt schickte dem Bauherrn einen Bußgeldbescheid, der nicht gerade billig war und der bis heute noch nicht bezahlt wurde. Ganz im Gegenteil, die Sache liegt mittlerweile bei der Justiz zur Entscheidung vor.
Doch für seine zwei Häuser benötigt der Bauherr eine Tiefgaragenzufahrt von der Neuen Bergstraße her. Das heißt, er brauch eine Erschließung und die führt durch städtisches Grün. Dieses Flurstück würde die Stadt auch an den Bauherren verkaufen, doch letzendlich entscheidet darüber die Politik.
So sah der Hang nach der Rodung aus.
„Muss die Stadt verkaufen?“, fragte Elke März-Granda (ÖDP), denn der Bauherr hat rechtswidrig Bäume gefällt und jetzt will er eine Zufahrt. „Halt, Stopp, so geht es nicht weiter“, zürnte die Stadträtin und empfahl erst mal die Klage abzuwarten. Stefan Jahn von der Bauaufsicht wollte das nicht so kleinlich sehen. „Wir sollten Bußgeld und Baurecht trennen.“ Auch Baudirektor Johannes Doll sah das nicht so eng: Straßen sind dazu da, Grundstücke zu erschließen und das soll am Verkauf des Straßenbegleitgrün nicht scheitern.
Auch Dr. Thomas Keyßner (Grüne) stemmte sich gegen den Verkauf des Grünstreifens: „Ich sehe nicht ein, dass wir ihm verkaufen, solange der Prozess läuft. Er geht immer an seine Grenzen.“
Die Mehrheit des Bausenats schloss sich mit 7:3 Stimmen dieser Meinung an. Der Grünzug wird nicht verkauft und ohne Grünzug gibt es keine Tiefgaragenzufahrt und ohne Zufahrt ist das Grundstück nicht erschlossen.