Landshut - pm (31.07.2020) Am letzten Samstag 25. Juli, haben sich von 14 bis 17 Uhr zahlreiche Kritiker der neuen Mobilfunktechnik 5 G auf der Ringelstecherwiese (Foto) versammelt und forderten von den Kommunalpolitikern in Landshut den Stopp des 5G-Ausbaus.
Nötig sei eine Technikfolgenabschätzung mit unabhängigen Mobilfunkexperten, die keine Interessenskonflikte aufweisen. Außerdem benötigen wir eine strategische Umweltprüfung, bevor weitere Sendemasten und Sender im Landkreis und in der Stadt Landshut installiert werden. Leider wird hier nicht nach dem „Vorsorgeprinzip“ gehandelt.
Die Mobilfunkbetreiber und die Regierung halten trotz vorliegender ernstzunehmender Bedenken und Studien führender Wissenschaftler am weiteren Mobilfunknetzausbau fest. Gerade die Kommunen rund um Landshut und die Stadt Landshut stehen jetzt in der Verantwortung und in der Pflicht, die Bevölkerung umfassender als bisher zu schützen.
Der Referent des Arbeitskreises Elektrobiologie (AEB e.v.), Dr. Claus Scheingraber, der seit 30 Jahren über die Gefahren des Mobilfunks aufklärt, stellte klar, dass er kein Technikfeind sei. Dennoch seien die biologischen Wirkungen des Mobilfunks drastisch: gesundheitliche Folgen wie erhöhte Krebsraten als Langzeitfolgen der Mobilfunkbelastung werden erst in 10 bis 30 Jahren zu spüren sein. Scheingraber versuchte den Zuhörern eindringlich klarzumachen, dass sie selbst auch etwas dazutun könnten, ihre Belastung zu reduzieren.
Der Referent des Vereins für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte stellte die Ergebnisse der bis 2018 im Langzeitversuch fast zeitgleich durchgeführten NTP-Studien der National Institutes of Health der USA und des ramazzini-Institutes der Universität Bologna vor, die nachwiesen, dass längere Funkwellenbestrahlung von Mäusen die Umhüllungen der Nervenfasern (die Myelin-Markscheiden oder Neuroglia) zerstörten und damit die Nervenfasern ungeschützt freilegten. Diese Zerstörung der „Schwannschen Zellen“ führe zu schweren Störungen des gesamten nervalen Regulationssystems, möglicherweise auch zur Entstehung von Krebs. Er wies auch darauf hin, dass jüngst von ihm beobachtete Anzeigen eines bayerischen Arzneimittelkonzerns genau diejenigen Nervenschmerzen (Neuralgien) im Fokus habe, die durch Nervenreizung oder Nervenschädigung entstünden. Dies werde damit begründet, dass die fettreiche Schutzschicht, die Myelinscheide um die Nervenfasern, zur Reiz- und Signalübertragung
notwendig sei und diese durch das Arzneimittel gestärkt werde.
Zwischen den Redebeiträgen der beschwingten Versammlung spielte der Musiker Stefan Lenz („TuboLenz“) aus dem Landkreis Erding („Himme üwa Bayern“, „Konsum“ und andere).
Christine Schenkenbach ging auf das Thema ein „was jeder selbst tun kann, um sich vor der allgegenwertigen Mobilfunk-Strahlung zu schützen?“. Am besten ist es natürlich, das Handy so viel wie möglich im Flugmodus oder ganz ausgeschaltet zu lassen. Zum einen sollte jeder versuchen, das Handy nur in Notfällen zum telefonieren zu nützen und zum anderen ist es auch wichtig so wenig wie möglich die mobilen Daten von unterwegs aus zu nützen. Große Datenmengen, wie Filme, Fotos etc. sollte man immer von zu Hause aus versenden. Am besten über den PC oder über das Handy, dass mit einem Adapter mit dem PC verbinden kann. Die maximalen Übertragungsraten werden mit einen Anschluss des PC/Tablet/Handy über ein LAN-Kabel erreicht.
Gerhard Pettenkofer von IBAM (ICH BIN ANDERER MEINUNG) hatte folgende Botschaft an die Zuhörer; 5G ist eine Kraftquelle, die Chancen und Risiken birgt. Anders als bei natürlichen Kraftquellen, wie der Sonne, gibt es bei 5G keine Möglichkeit die Risiken zu fühlen, weil es eine künstliche Kraftquelle ist, auch deshalb sind die Menschen sehr mißtrauisch gegenüber 5G.
Marvin Santos sprach über die Möglichkeiten, wie jedermann seinen Körper resistenter gegenüber äußere Einflüsse machen kann. Des Weiteren sprach er noch über Sinnesreisen und Gedanken zu unseren Sinnen. Können wir über unsere Sinne die Realität wahrnehmen oder doch nur unsere Vorstellung der Realität? Durch bestimmte Techniken können wir den Einfluss unseres Verstandes auf die Sinne wahrnehmen und uns die Fähigkeit zum Fantasieren zu nutzen machen.
Thomas Kleber berichtete desweiteren von der sensationellen Entscheidung der österreichischen Gemeinde Flattach im Mölltal, die nur noch maximal 100 µW/m² Leistungsflussdichte im Außenbereich zulassen wolle, so wie der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland seit 2008 fordere. Das wäre ein Faktor von 100.000 unterhalb der bestehenden Grenzwerte und würde ermöglichen, dass in den Häusern genau der Sicherheitsstandard ermöglicht werde, den die europäischen Umweltmediziner 2016 festgelegt haben (0,1-1 µW/m² in der Nacht). Dazu hat die Gemeinde eine extra
Verordnung erlassen (131-0-89/2020), die besage, dass dass die Breitbandversorgung für das schnelle Internet in der Gemeinde Flattach mittels eines Glasfaserkabelnetzes, unter Einbindung der bestehenden Kupferleitungen des alten Festnetzes, und nicht mit der gesundheitsschädlichen 5G Funkanwendung durchgeführt werde. Dies soll die Bevölkerung, sowie die Tier- und Pflanzenwelt vor der gesundheitsgefährlichen und
schädlichen Mobilfunkstrahlung schützen. Desweiteren solle bei der baubehördlichen Genehmigung von Sendeanlagen jeglicher Art der Verwendungszweck (die Strahlung), bei der Standortzulässigkeit berücksichtigt, und bei den bereits bestehenden Sendeanlagen innerhalb von 3 Jahren eine nachträgliche Überprüfung durchgeführt werden.
Das Vorsorgeprinzip der UNESCO wurde von der EU übernommen und besagt: „Wenn menschliche Aktivitäten zu moralisch nicht hinnehmbarem Schaden führen können, der wissenschaftlich plausibel, aber unsicher ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Schaden zu vermeiden oder zu verringern.“ Städte und Gemeinden sind sogar zur Vorsorge verpflichtet (d.h. erweitertes Vorsorgeprinzip, für
Kinder, Alte, Kranke und andere Schutzbedürftige) „Das Vorsorgeprinzip zielt darauf ab, trotz fehlender Gewissheit bezüglich Art, Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit von möglichen Schadensfällen vorbeugend zu handeln, um diese Schäden von vornherein zu vermeiden.“
Nach Art. 2 Abs. 2 GG genießt JEDER das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das ist leider mit einer „Dauer-Zwangsbestrahlung“unmöglich! Besonders der „Körper“ von Kindern und Jugendlichen reagiert viel stärker auf hochfrequente Strahlung. Diese Entscheidung der österreichischen Gemeinde ist eine vorbildliche Umsetzung des geltenden Vorsorgeprinzips und dies wollen wir nun auch für Landshut als Regelgrenze in
Wohnbereichen einfordern.
gez.
Bürgerinitiative Landshut Stop5G (Christine Schenkenbach und Paul Zielinski)