Die Bayerische Staatsregierung hat in seiner heutigen Sitzung Sofort-Hilfsmaßnahmen - pro Person 1.500 Euro bar - für die vom Hochwasser Geschädigten beschlossen. Insgesamt wird für Niederbayern eine Summe von 20 Millionen Euro bereitgestellt. Daraus kann für betroffene Bürger ein Sofortgeld ausgezahlt werden. Oberbürgermeister Hans Rampf, hier im Bild mit Einsatzkräften unterwegs, hat bereits beim Finanzministerium Kontingentmittel für Landshut beantragt.
Das Sofortgeld wird laut Ministerium als Zuschuss gewährt, wenn
• ein Schaden durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni entstanden ist,
• die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasser zerstörtem Hausrat verwendet werden.
Es reicht zunächst aus, dass versichert wird, dass das Sofortgeld für Ersatzbeschaffungen verwendet wird. Wird nur Sofortgeld beantragt, sind ein Schadens- und anschließender Verwendungsnachweis nicht zu führen.
Das Sofortgeld wird auf gegebenenfalls anschließend gezahlte weitere Hilfen angerechnet.
Erhalten Geschädigte Versicherungsleistungen, ist das Sofortgeld zurückzuzahlen. Übersteigt das Sofortgeld die Versicherungsleistung, ist die Rückzahlung auf die Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.
Das Sofortgeld beträgt 1.500 € pro Haushalt beziehungsweise Kleinstunternehmen. In besonderen Härtefällen ist auch ein höherer Betrag möglich.
Anträge für Privathaushalte und Kleinstunternehmen sind an die Stadt Landshut, Amt für Finanzen, zu richten.