Landshut - pm (13.10.2021) Eine Bachauskehr in einem ökologisch so sensiblen Bereich wie dem Klötzlmühlbach, einem FFH und natura2000-Gebiet mit bedeutender Bachmuschelbestand stellt einen enormen Eingriff in das ökologische Gleichgewicht dar, zumal wenn sie statt der üblichen paar Tage auf zwei Wochen ausgedehnt wird, so Stadträtin Sigi Hagl. Daher hat die grüne Kommunalpolitikerin heute ein Plenaranfrage eingereicht.
Begründet wurde die lange Dauer der Maßnahme durch die Stadt Landshut, dass für die zeitgleich stattfindenden Bauarbeiten an der A 92 eine Absenkung des Baches erforderlich war. Im Planfeststellungsbeschluss zur A 92 wird die Notwendigkeit der Absenkung des Wasserspiegels jedoch ausgeschlossen.
Daher stellt sich Sigi Hagl die Frage, ob durch die „Verlängerung“ der routinemäßigen Gewässerunterhaltungsmaßnahme eigentlich erforderliche natur- und artenschutzrechtliche Prüfungen (saP und FFH-Verträglichkeitsprüfung) unterblieben.
Hier die Plenaranfrage im Wortlaut:
Im Zeitraum vom 27. September bis 8. Oktober wurden umfangreiche Gewässerunterhaltungsarbeiten am Klötzlmühlbach, Hammerbach und an der Rest-Pfettrach durchgeführt. Der Klötzlmühlbach liegt im FFH-Gebiet, der Bachmuschelbestand im Klötzlmühlbach ist als eines der größten Vorkommen in Südbayern von enormer Bedeutung. Das Absenken des Wasserspiegels über einen so langen Zeitraum stellt einen massiven Eingriff in das ökologische Gleichgewicht und eine Gefährdung des Bachmuschelvorkommens in den genannten Gewässern dar.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Die sogenannte „Bachauskehr“ ist eine regelmäßig stattfindende Gewässerunterhaltungsmaßnahme. Wann fanden in den letzten 20 Jahren am Klötzlmühlbach, Hammerbach und an der Rest-Pfettrach solche Maßnahmen statt und mit welcher zeitlichen Dauer?
2. Laut Mitteilung des Amtes für Umwelt-, Klima- und Naturschutz der Stadt Landshut, musste die sogenannte „Bachauskehr“ in diesem Jahr aufgrund gleichzeitig an der Brücke über den Klötzlmühlbach im Zuge der Bundesautobahn A 92 durchzuführender Bauarbeiten auf zwei Wochen verlängert werden. Während dieses Zeitraums wurde der Wasserspiegel des Klötzlmühlbachs zum Teil massiv abgesenkt.
Laut „Planfeststellungsbeschluss - Bundesautobahn A 92, München – Deggendorf - Grundhafte Erneuerung der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Moosburg-Nord und Landshut-West Abschnitt 320 Station 2,159 bis Station 8,300“ Kapitel 3; S. 41) ist eine Bachauskehr (Änderung des Abflusses) für die Bauarbeiten an der A 92 jedoch gar nicht vorgesehen:
„Relevante baubedingte Wirkung auf das FFH-Gebiet ist die vorübergehende bachnahe (nur geringe) Flächeninanspruchnahme für die Baustellenrichtung am Klötzlmühlbach. In den betroffenen Bereichen befinden sich jedoch keine Flächen von Lebensraumtypen und von Habitaten von FFH-Arten im FFH-Gebiet. Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele 2 bis 5 durch baubedingte Flächeninanspruchnahme sind daher ausgeschlossen. Da die Durchgängigkeit des Gewässers (Erhaltungsziel 1) während der gesamten Bauzeit erhalten bleibt und der Abfluss nicht verändert wird, kann eine bauzeitliche Betroffenheit dieses Erhaltungsziels ebenfalls ausgeschlossen werden.“
Offenbar haben sich die Voraussetzungen des Planfeststellungsbeschlusses zur Autobahnmaßnahme erheblich verändert.
a. War der Stadt Landshut diese Abweichung vom Planfeststellungsbeschluss bei Erteilung des Bescheids zur verlängerten Bachauskehr bekannt?
b. Wurden die aufgrund der veränderten Voraussetzungen der Baumaßnahmen an der A 92 sowie der Erheblichkeit der zeitlichen Dauer der Gewässererhaltungsmaßnahmen erforderlichen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Prüfungen (saP, FFH- Verträglichkeitsprüfung) durchgeführt?
c. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Gewässerunterhaltungsmaßnahme über einen so langen Zeitraum von der Stadt genehmigt?
3. Um die Einhaltung der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen während der Bachauskehr sicherzustellen, ist eine ökologische Baubegleitung durch ein unabhängiges Fachbüro erforderlich, ebenso sieht der FFH-Managementplan eine wissenschaftliche Begleitung der Maßnahme vor. Wer wurde wann von der Stadt Landshut dafür beauftragt?
4. Wer wurde von der Stadt damit beauftragt, während der Maßnahme trockengelegte bzw. angelandete Bachmuscheln aufzusammeln und in den gefluteten Bereich zurückzusetzen? Wie wurde die fachkundige Durchführung gewährleistet?
5. Kam es während der Bachauskehr zu Auffälligkeiten oder Verstößen gegen natur- und artenschutzrechtliche Auflagen? Konnten schädliche Auswirkungen auf die Bachmuschel vermieden werden?
gez. Sigi Hagl
Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen