v. l.: Stadtrat Dr. Stefan Müller-Kroehling, Vorstand Christine Ackermann, Stadträtin Elke März-Granda, zwei Bürgervertreter vom Metzental, Vorstand Anja Helmbrecht-Schaar und Vorsitzender Heiko Helmbrecht, ÖDP-Vorsitzender
Landshut – pm (20.01.2022) Anlässlich der bevorstehenden Entscheidung über den Umfang des geplanten Landschaftsschutzgebietes Metzental haben sich ÖDP-Stadträte und Vorstandsmitglieder mit Vertretern der Bürgerschaft aus dem Metzental bei einem Spaziergang vor Ort ein Bild gemacht. Bereits zu Beginn der Wanderung berichteten die Anwohner, dass bei Starkregen der Bereich vor dem Bahnübergang häufig überflutet wäre und gesperrt werden müsse.
Die Zufahrt zum Metzental wäre dann nur noch über den Lainerbuckel möglich. Denn bei einem Starkregenereignis verwandeln sich viele talabwärtsführende Straßen, die von den Berghängen links und rechts zum Roßbach führen, in Sturzbäche. „Dieses Phänomen ist modellhaft auf der Starkregengefahrenkarte der Stadt Landshut dargestellt“, ergänzte der Ortsvorsitzende Heiko Helmbrecht. Wobei die Extremwetterereignisse des vergangenen Jahres diese Darstellung bei Weitem übertreffen. Nicht nur vom Rosental, sondern auch vom Metzental oder vom Klausenberg und Hofberg fließt dann überschüssiges Regenwasser in den Roßbach und bringt diesen dann zum Schaden der Anlieger zum Überlaufen.
Jede weitere Versiegelung der Bergrücken- und hänge würde zwangsläufig zu einer Verschärfung der Situation hinsichtlich der Gefahr von Überschwemmungen führen. „Diese Überlegung muss man führen, wenn nun Verwaltung und Politik eine mögliche Bebauung von Teilen des bisher geplanten Schutzgebietes ins Spiel bringen“, betont ÖDP Stadträtin Elke März-Granda.
Einig ist man sich mit den Anwohnern, dass deshalb sehr genau geprüft werden müsse, wie sich jedwede Erschließung und Bebauung bei Starkregenereignissen auf die Belange der Unterlieger auswirke. „Ohne eine vorherige Prüfung, ob dadurch eine Zunahme der Hochwassergefahr bei Starkregen besteht, wäre verantwortungslos, sind sich beide ÖDP-Stadträte einig.
Die anwesenden Anwohner monierten, dass außerdem eine weitere Ausweisung eines Baugebietes noch mehr Verkehr zur Folge haben wird. Dies sei insbesondere sehr problematisch, weil auf den beiden Zubringerstraßen, die das Metzental anschließen, überwiegend keine Gehwege für die schwächsten Verkehrsteilnehmer vorhanden sind. Die Kinder müssten deshalb auf der Roßbach- und Kumhausener Straße täglich auf ihrem Schulweg die Fahrbahn benutzen.
Eine Bebauung der Ackerflächen auf dem Plateau würde darüber hinaus die Entstehung notwendiger Kaltluft in diesem Bereich verhindern, denn bebaute bzw. versiegelte Flächen besitzen aufgrund ihres hohen Wärmespeichervermögens nur ein sehr geringes bis gar kein Kaltluftproduktionsvermögen.
Diese wäre kleinklimatisch für die Bewohner in den heißen Sommermonaten von großem Nachteil. „Der Erhalt und die Entwicklung von Kaltluftentstehungsgebieten ist aufgrund des Klimawandels eine vordringliche Aufgabe der Kommune“, so die ehemalige ÖDP Stadträtin Christine Ackermann.
„Wir wollen, dass vor einer politischen Entscheidung genau geprüft wird, welche Auswirkungen es hätte, wenn die Flächen nicht in dem Umfang langfristig erhalten würden, in dem sie sich jetzt befinden“, so die Politiker. Es gelte zu prüfen, wie sich eine mögliche, zukünftige Bebauung auf den Starkregenabfluss und die Verkehrsströme auswirken würde. Auch wichtige Aspekte, wie Naherholung, Kleinklima und Biotopverbundfunktion sind zu prüfen und zu bewerten.
100 Zentimeter Stammdurchmesser (Umfang 3,14 Meter) misst Stadtrat Dr. Stefan Müller Kroehling an einer Eiche.
ÖDP Stadtrat Dr. Stefan Müller-Kroehling ging auf den Naturschutzwert der Strukturen auf der Hochfläche ein: „Wertvolle Hohlwege mit Eichenmischwäldchen und Schlehenhecken sind Landschaftselemente, die typische für die Landshuter Hochtäler sind und immer seltener werden.“ Anhand einer knapp 100 Zentimeter starken Eiche und einer echten Wildbirne erläuterte er den Teilnehmern die Qualitäten der Natur auf dem Plateau, die sich keineswegs nur auf die Hangwälder beschränken und als Trittsteinbiotope sehr wertvoll sind.
Antrag: Prüfung möglicher Auswirkungen einer Bebauung von Teilen des geplanten Schutzgebietes im Metzental:
Der Stadtrat beschließt, für das derzeit in Prüfung befindliche Schutzgebiet im Metzental, folgende fachlichen Prüfungen durchzuführen:
1. Wie wirkt sich eine Bebauung des Plateaus auf das unterhalb liegende Achdorfer Gebiet im Einzugsgebiet des Roßbachs bei katastrophalen Starkniederschlagsereignissen aus? Dies wird durch ein Fachbüro eruiert.
2. Welche Auswirkungen bestehen auf die Kaltluftentstehung? Dies wird durch ein Fachbüro modelliert.
3. Welche Auswirkungen bestehen in Bezug auf den Naherholungswert und das Landschaftsbild? Hierzu wird eine 3D-Animation erstellt.
4. Welche Auswirkungen bestehen in Bezug auf den Verkehr der Zubringerstraßen, insgesamt und in Stoßzeiten?
5. Die Zubringerstraßen haben überwiegend keine Gehsteige. Welche verkehrlichen und baulichen Maßnahmen sind zu treffen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der Schulkinder?
6. Welche Einschränkungen gibt es für die Landwirtschaft?
a) ohne Bebauung
b) mit Bebauung
Begründung:
Der Stadtrat benötigt möglichst umfangreiche Informationen, um über eine eventuelle Reduzierung des geplanten Umgriffs im Hinblick auf eine eventuelle spätere Bebauung sachgerecht entscheiden zu können. Deshalb ist es schon im Vorfeld notwendig, die Auswirkungen einer möglichen Bebauung zu ermitteln, um stadtplanerisch alle Aspekte zu berücksichtigen.
In Bezug auf die Starkregenthematik sind das auch solche Auswirkungen, die das Ausmaß des Sturzflutereignis vom 29. Juni 2021 haben und insofern über die Darstellungen hinausgehen, die auf der Starkregengefahrenkarte der Stadt dargestellt werden.
Gezeichnet: Elke März-Granda und Dr. Stefan Müller-Kroehling