Im Rahmen des „Runden Tisches Mobilfunk" haben sich kürzlich Oberbürgermeister Hans Rampf und weitere Vertreter der Stadtverwaltung gemeinsam mit den im Stadtrat vertretenen Fraktionen und den vier Netzbetreibern im Rathaus getroffen.
Auch ein Vertreter der Regierung von Niederbayern war sozusagen als verlängerter Arm der Bayerischen Staatsregierung, die Partner im Mobilpakt ist, anwesend. Die hochkarätigen Fachleute Dr. Thomas Kurz vom Bayerischen Landesamt für Umwelt und Matthias Wuschek vom em-Institut Regensburg (elektromagnetische Umweltverträglichkeit) ergänzten die Runde.
Dr. Thomas Kurz vom Bayerischen Landesamt für Umwelt verwies darauf, dass die mit dem Mobilfunk verbundenen Gesundheitsrisiken durch die „26. Verordnung vom Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes" nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand abgedeckt seien. Bei Mobilfunk handele es sich um nicht ionisierende Strahlung, für die es eine Wirkungsschwelle gebe – im Gegensatz zur ionisierenden Strahlung, wie zum Beispiel Radioaktivität. Bei der Grenzwertableitung sei für die Allgemeinbevölkerung ein Sicherheitsfaktor 5 gegenüber beruflich Exponierten angesetzt worden.
Im Jahr 2011 habe die Weltgesundheitsorganisation aufgrund vereinzelter Hinweise die Benutzung von Mobilfunktelefonen als möglicherweise krebserregend eingestuft. Dies beziehe sich ausschließlich auf die Handynutzung, nicht auf die Wirkungen von Basisstationen (Antennen). Die Zwei-Wege-Kommunikation für Senden und Empfangen in Wechselwirkung von Basisstation und Handy bestimme die benötigten Sendeleistungen. Dabei lägen für nahezu alle Nutzer der immer vielfältiger werdenden Mobilfunkdienste die Einwirkungen der Endgeräte deutlich über denen der Basisstationen. Dies gelte es bei aller Überlegungen zur Immissionsminimierung zu berücksichtigen.
Besondere Rücksichtnahme für Schulen, Krankenhäuser usw.
Über diesen Aspekt hinaus wird bei der Arbeit des Runden Tisches Landshut aus Vorsorgegründen besonders auf sensible Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Seniorenheime, geachtet. Vor Errichtung neuer oder der Erweiterung bestehender Anlagen werden daher Prognosen für die Stärke der elektromagnetischen Felder an bestimmten Immissionsorten erstellt. Die diesbezügliche Vorgehensweise erläuterte Matthias Wuschek, der mit seinem em-Institut schon häufig derartige Immissionsprognosen erstellt hat. Aus den Leistungsdaten der Anlage könne mittels Ausbreitungsrechnungen darauf geschlossen werden, was an den fraglichen Orten maximal ankommen kann. Da für die Prognosen ideale Ausbreitungsbedingungen angenommen wurden, lägen die späteren Messwerte, die für worst-case-Bedingungen ermittelt werden, meist deutlich darunter. Die Immissionswerte durch die Basisstationen lägen in Landshut in den meisten Fällen unter zehn Prozent des gesetzlichen Grenzwertes.
"Ja" zu sieben neuen Mobilfunk-Projekten an Landshuter Standorten
Dieses Niveau in etwa zu halten und bei den Einzelfällen, die darüber lägen, an Verbesserungen zu arbeiten, sei das Ziel, betonte der Koordinator des Runden Tisches Mobilfunk, der Leitende Rechtsdirektor Harald Hohn zum Einstieg in die Behandlung der konkreten Vorhaben. Dabei stimmten die Stadträte meist einstimmig, in zwei Fällen bei einer Gegenstimme, insgesamt sieben Vorhaben zu. Als weitgehend unkritisch wurden drei Vorhaben im Industriegebiet betrachtet: Neuerrichtung von GSM und UMTS durch Vodafone auf dem BMW-Gelände sowie die Erweiterung bestehender Standorte durch LTE-1800 in der Liebigstraße 3 und der Siemensstraße 20 durch Telekom. Dies traf gleichermaßen für den Standort Messeturm (neben Sparkassen-Arena) zu. Auch für die Erweiterung der bestehenden Telekom Standorte Gutenbergweg 32 und Klötzlmüllerstraße 3 wurde in der Immissionsprognose die Verträglichkeit belegt, so dass Zustimmung erfolgte.
Intensiv diskutiert wurde erneut die UMTS-Erweiterung des Standortes Klausenbergweg 17 durch E-plus. Zustimmung fand schließlich eine minimale Erweiterung in Form einer Sektorantenne für UMTS in Richtung zum Isartal bei gleichzeitiger Halbierung der Sendeleistung des nach Süden zur Wohnbebauung gerichteten GSM-Sektors.
Keine Erweiterung in der Luitpoldstraße 45 und Kalcherstraße 27
Den Planungen von Telekom, die bestehenden Standorte Luitpoldstraße 45 und Kalcherstraße 27 mit dem neuen Standard LTE-1800 zu erweitern, wurde nicht Folge geleistet. Hierzu wurde beschlossen, dass zunächst mögliche Standortvarianten zu überprüfen beziehungsweise Messungen in der Anlagenumgebung vorzunehmen sind. Die Ergebnisse sollen dann von einschlägigen Dienststellen der Stadtverwaltung geprüft werden und gegebenenfalls dem politischen Runden Tisch Mobilfunk erneut zur Beratung vorgelegt werden.