Der Verkehrssenat hat in seiner Sitzung Anfang März beschlossen, im Wohnquartier zwischen der Flutmulde, der Schwestergasse, Stethaimerstraße und Seligenthaler Straße eine Tempo-30-Zone auszuweisen. Im genannten Bereich darf künftig überall nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden.
Zudem gilt an allen Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrtsregel „rechts vor links". Die Umsetzung wird voraussichtlich am Mittwoch, 28. März, erfolgen.