Das Regensburger Verwaltungsgericht Christian Krämmers Klage zurückgewiesen.
Landshut (06.03.2018) Jetzt kommt es wieder dick für den jahrelangen Landshuter Festwirt Christian Krämmer. Zuerst wurde er wegen „Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgeld“ verurteil und gilt seitdem als vorbestraft. Nun hat das Verwaltungsgericht in Regensburg seine Anfechtungsklage zurückgewiesen, mit der Krämmer die Frühjahrsdult rechtlich „zurückerobern“ wollte. Somit zieht Patrick Schmidt vom Zollhaus auf der Grieserwiese mit einer Ochsenbraterei als neuer Festwirt ein. Schmidt ließ sich übrigens vor Gericht durch Rechtsanwalt Konrad Dienst vetreten.
Es wird wohl zur Tradition in Landshut, dass erst die Gerichte angerufen werden, bevor die erste Maß Bier in den Krug läuft. Nun ging es um Krämmers Anfechtungsklage, mit der er erreichen wollte, dass er zur Frühjahrsdult als Wirt des Weißbierzeltes wieder zugelassen wird. Hierzu hatte Krämmer die Verträge schon in der Tasche. Nachdem seine Verurteilung bekannt wurde, entschied sich die Stadt bzw. der Dultsenat neu und vergaben das „kleine“ Festzelt an Zollhauswirt Patrick Schmidt (Bescheid vom 19.02.2018). Er war neben Krämmer der einzige Bewerber zur Frühjahrsdult.
Gericht weißt Krämmers Antrag zurück.
Da der Bescheid der Stadt Landshut vom 19.02.2018 für sofort vollziehbar erklärt worden war, hat Krämer parallel zur Klageschrift einen so genannten Eilantrag gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht, um auf diese Weise die aufschiebende Wirkung seiner Klage wiederherstellen zu lassen. Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht kam ohne mündliche Verhandlung zu dem Entschluss, dass nach der Anfechtungsklage keine Erfolgsaussichten beizumessen sind und andererseits die Anfechtungsklage nicht vor der Frühjahrsdult entschieden wird. Dagegen kann Krämmer innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München einlegen, doch steht es in den Sternen ob das VGH anders urteilen würde.
Christian Krämmers Informationspflicht
Ursprünglich lag Krämmer bei der Festzeltvergabe des Dultsenates am 18.12.2017 mit 357 Punkten klar vor Patrick Schmidt (290 Punkte). Dass gegen Krämmer ein Strafverfahren läuft, war bekannt. Und just am gleichen Tag verurteilte das Oberlandesgericht Krämmer wegen Beschäftigung von Scheinselbständigen verurteilt. Und gleichzeitig war Krämmer aufgefordert, die Verwaltung der Stadt unbedingt über jegliche Änderungen in dem Strafverfahren zu informieren. Doch die tatsächliche Information erfolgte am 7. Februar 2018 durch die Staatsanwaltschaft und nicht durch den Festwirt.
Als sich am 21. Februar der Dultsenat traf, um über die Zeltvergabe erneut abzustimmen, kam auch zur Sprache, dass Krämmer seinen „Änderungsmitteilungen“ nicht nachgekommen ist. So wurde Krämmer letztendlich beim Kriterium „bekannt und bewährt“ neu- bzw niedriger bewertet und kam nur noch auf 277 Punkte.
Die GmbH zwischen Christian Krämmer und seiner Frau
Zudem erkundigte sich Krämmer schon im Vorfeld, ob es besser sei, als Einzelunternehmer, oder als GmbH die Bewerbung abzugeben. Gesellschafter der GmbH sind Christian Krämmer und seine Frau. Doch dann hätte nicht nur seine Frau, sondern auch er selbst mitbewertet werden müssen. Und seine Frau wurde in dem Verfahren wegen Scheinselbständigkeit ebenfalls verurteilt.
Auch darauf geht das VGH in seiner Urteilsbegründung ein. „Die erwähnte GmbH & Co. KG hat sich weder innerhalb der Bewerbungsfrist beworben, zudem ist auch die nunmehr offenbar als Alleingesellschafterin geführte Frau des Antragstellers im gleichen Verfahren verurteilt worden, was bei der Bewertung der Verantwortlichen durchaus Einfluss haben könnte.“
Bleibt noch zu erwähnen, dass Die Kosten des Verfahrens Christian Krämmer trägt. Der Streitwert wurde auf 30.000 Euro festgesetzt.
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