Die Polizei kontrollierte bei den Protestteilnehmern auch das geforderte Tragen von FFP2-Schutzmasken und die Einhaltung der Mindestabstände (1,5 m) - Maskenfoto Archiv
Tragen von FF" Schutzmasken beid4er Rosenheim - pol (12.12.2021) Rund 2.000 Teilnehmer beteiligten sich nach Zählungen der Polizei heute, Sonntagnachmittag, 12. Dezember, an einer angemeldeten Versammlung in Rosenheim. Rund 300 Polizeibeamtinnen und -beamte waren dabei im Einsatz.
Die ordnungsgemäße Durchführung - insbesondere die Einhaltung der von der Stadt Rosenheim als Versammlungsbehörde gemachten Auflagen und Beschränkungen - konnte gewährleistet werden.Die Bilanz der Polizei fällt positiv aus: Der Verlauf der Versammlung blieb friedlich, es kam nur zu vereinzelten Verstößen. Ab etwa 15 Uhr trafen die ersten Teilnehmer der unter dem Motto „Komm geh mit uns für mehr Menschlickeit“ angemeldeten Versammlung ein. Bis zum offiziellen Beginn um kurz nach 16 Uhr versammelten sich schließlich etwa 1.000 Menschen auf dem von der Stadt Rosenheim dafür vorgesehenen Gelände im Mangfallpark Nord.
Die Teilnehmer drückten damit ihren Protest gegen die politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus. Ausgehend vom Gelände im Mangfallpark Nord war eine sich fortbewegende Versammlung geplant; an dem Aufzug durch die Rosenheimer Innenstadt beteiligten sich dann schließlich, nach einer Zählung der Polizei, 2.100 Menschen. Um kurz nach 18 Uhr endete die Versammlung schließlich am Ausgangspunkt im Mangfallpark Nord.
Rund 300 Polizeibeamtinnen und -beamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizei waren dabei im Einsatz, um die ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten. Die Einsatzleitung hatte dabei die Polizeiinspektion Rosenheim, namentlich deren Leiter, Polizeidirektor Volker Klarner, inne. Es galt für die Einsatzkräfte im Rahmen des Aufzugs durch die Innenstadt durch verkehrslenkende Maßnahmen - insbesondere zeitweise Straßensperrungen - sowohl die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer, als auch für die geringstmögliche Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu sorgen.
Vordringlichstes Ziel war für den Einsatzleiter der Polizei zu jedem Zeitpunkt der Versammlung die Einhaltung der von der Versammlungsbehörde (Kreisfreie Stadt Rosenheim) erlassenen beschränkenden Auflagen. Insbesondere dem Tragen von FFP2-Masken und der Einhaltung von Mindestabständen (mindestens 1,5 Meter) unter den Teilnehmern galt dabei das Augenmerk.
Auch wenn sich der weit überwiegende Anteil der Versammlungsteilnehmer an die Regeln hielt, musste die Polizei doch wiederholt einschreiten. Von 38 Personen wurden die Personalien festgestellt, 14 Personen wurden wegen eines Verstoßes gegen die Maskentragepflicht angezeigt, 5 Personen wurden aus der Versammlung ausgeschlossen, 2 weitere Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und ein Verstoß gegen das Waffengesetz wurden angezeigt.
Polizeidirektor Volker Klarner zog nach dem Großeinsatz Bilanz:
„Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit sind in unserem Land zu Recht sehr hochrangige Rechtsgüter und werden jedem Menschen gewährt. Die Polizei setzt sich deshalb neutral für den Schutz dieser Grundrechte ein. Allerdings gelten diese Grundrechte nicht schrankenlos. Eingeschränkt wird die Versammlungsfreiheit immer dann, wenn sich Beteiligte einer Versammlung nicht an die geltenden Regeln halten. In Zeiten einer Pandemie sind - gerade in unserer Region mit sehr hohen Inzidenzen und voll ausgelasteten Intensivstationen in den Krankenhäusern - Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen und dadurch bedingte beschränkende Auflagen unabdingbar! Die Rosenheimer Bevölkerung darf zu Recht von der Polizei erwarten, dass neben einem reibungslosen Verlauf und dem Schutz von friedlichen Versammlungsteilnehmern in Zeiten einer Pandemie auch dem Recht auf Schutz vor den Infektionsgefahren der Pandemie ein entsprechend hoher Stellenwert eingeräumt wird. Die Rosenheimer Polizei hat bislang und wird auch künftig bei Versammlungen Rechtsverstöße und die daraus resultierenden Infektionsgefahren nicht dulden und am Einzelfall orientiert die erforderlichen Maßnahmen treffen.“