Landshut. Ab Juli 2013 haben Eltern - auch in Landshut - Anspruch auf einen Be- treuungsplatz für alle Kinder unter drei Jahren. Aus diesem Grund ist bis zu diesem Zeitpunkt ein Ausbau der Betreuungsplätze für 35 % der Unter-Dreijährigen zu realisieren.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat vor kurzem ein Urteil gefällt, wonach Städte und Gemeinden für den Fall, dass sie keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen können, die betroffenen Eltern entschädigen müssen. Dazu richtete jetzt die jüngste Stadträtin Kirstin Sauer (Freie Wähler) an die Stadt die folgende Plenaranfrage:
Für wie viel Prozent der Unter-Dreijährigen werden bis Juli 2013 Betreuungsplätze vorhanden sein?
Werden Vorkehrungen getroffen für den Fall, dass Eltern, die keinen Betreuungsplatz bekommen, klagen? Werden hier Rückstellungen gebildet?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
gez.
Kirstin Sauter, Stadträtin (Freie Wähler)