Gegengutachten B15 neu

"Weil", so schließt er messerscharf, "nicht sein kann, was nicht sein darf!" (Christian Morgenstern) - 14 Varianten wurden von der Straßenbauverwaltung untersucht und von Experten begutachtet (auch in ökologischer Hinsicht). Das Ergebnis passt den Grünen nicht, daher muss nun eine Gegengutachten her. Ein wenig Recherche im Internet hilft. Ein Gutachter, der regelmäßig beauftragt wird, Straßenbauprojekte "kritisch zu begutachten". Auftraggeber sind meist die Grünen und entsprechende Bürgerinitiativen. Einige Fragen kann man Frau Steinberger (MdL-B90/Die Grünen) auch sofort beantworten: " Weshalb wurde eine prognostizierte Entastung einer Straße umso höher bewertet, je länger diese Straße ist?" - Der Ansatz ist deswegen vernünftig, weil entlang eines längeren Straßenzugs mehr Anwohner betroffen sind und demgemäß von einer Entlastung profitieren. "Weshalb wurde der verkehrliche Nutzen einer Straße ausschließlich nach der Fahrtzeitverkürzung zwischen zwei fiktiven Punkten betrachtet, ohne darauf einzugehen, wie viele Verkehrsteilnehmer davon profitieren?" - Das wurde nach meinem Kenntnisstand nicht gemacht - im Gegenteil. Die Fahrtzeitverkürzungen wurden mit den Verkehrszahlen multipliziert. "Weshalb wurden die Kosten der einzelnen Varianten nicht dem Nutzen gegenübergestellt?" - Auch das wurde gemacht, nur gefällt den Grünen das Ergebnis nicht, also kritisiert man die Methodik. "….. so wie das Bundesverkehrsministerium das macht – sondern der errechneten Entlastung, die wiederum von der Länge der Straßenzüge abhängt? Gibt es ein standardisiertes Verfahren bei einer Variantengegenüberstellung?" - Dazu müsste man Vieles schreiben. Ich habe selbst zwei Jahre lang in einer Arbeitsgruppe mitgewirkt, die das Bundesverkehrsministerium bei der Entwicklung ganzheitlicher Bewertungsmethoden und Kosten/Nutzen-Rechnungen für den neuen Bundesverkehrswegeplan beschäftigte. Beim Bundesverkehrswegeplan spielen in erster Linie überregionale Aspekte eine Rolle - die Untersuchungen des Dialogforums dienten dem Zwecke "regionale Auswirkungen" der Fortführung der B15 neu im Raum Landshut zu bewerten. Ein standardisiertes Verfahren gibt es dafür nicht, allerdings wurden die Ansätze der Projektgruppe unter Leitung des Staatlichen Bauamts mit gesundem Menschenverstand gewählt und die Ergebnisse waren für jeden, der sich ein wenig mit Verkehrsströmen auskennt erwartungsgemäß. Genauso fallen die Reaktionen der Projektgegner erwartungsgemäß aus. Wen kümmern schon Zahlen, Daten, Fakten, wenn man schon vorher weiß, dass jeglicher Straßenneubau abgelehnt werden muss? - Freundliche Grüße Alexander Putz