Die Mehrheit der Bürger lehnt neue Vor- schriften für die Organisation der Wasser- versorgung in Städten und Gemeinden ab. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auf- trag des Verbandes kommunaler Unterneh- men (VKU). 82 Prozent der Befragten sind gegen neue Vorschriften der Europäischen Kommission. Trotzdem hält die Kommissi- on an ihrem Entwurf für eine Konzessions- richtlinie fest. - Das Trinkwasser für die Landshuter bietet beste Qualität. Es wird mittels UV-Anlage im Pumpwerk Siebensee (Bild) entkeimt. - Foto Stadtwerke
„Wir begrüßen es sehr, dass sich die Bürger so klar für ihren kommunalen Wasserversorger aussprechen. Ein verschärftes europäisches Vergaberecht für Konzessionen, so wie es die Europäische Kommission derzeit plant, würde bedeuten, dass wir zukünftig nicht mehr selbst entscheiden können, wie die Wasserver- und die Abwasserentsorgung in unserem Gebiet organisiert werden. Das ist nicht nachvollziehbar. Diese Organisationform hat sich bestens bewährt, weswegen wir keine neuen Vorgaben aus Brüssel brauchen", sagt Stadtwerkeleiter Armin Bardelle.
Dass die Verantwortung für die Versorgung mit Trinkwasser, dem wichtigsten Lebensmittel, in kommunaler Hand bleibt, entspricht auch dem Willen der Bevölkerung. Die von der EU-Kommission geplante Verschärfung des Vergaberechts für Konzessionen würde die dafür notwendige Organisationsfreiheit der Kommunen jedoch erheblich beeinträchtigen. „Daher wenden wir uns gegen die Pläne aus Brüssel, die die kommunalen Strukturen in der Wasserwirtschaft untergraben würden." Wasserversorgung ist ein wesentlicher Kernbereich der örtlichen Daseinsvorsorge. „Die Stadtwerke stehen für hochwertige Qualität und zuverlässige Versorgung", betont Bardelle. Das wissen auch die Bürger: 95 Prozent der Befragten sind laut Umfrage mit ihrer kommunalen Wasserversorgung zufrieden bis sehr zufrieden.
„In Deutschland haben die kommunalen Strukturen in der Wasserwirtschaft maßgeblich dazu beigetragen, bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung einen weltweiten Spitzenplatz zu erreichen. Diese Leistung darf nicht durch neue Vorgaben aus Brüssel gefährdet werden", ist Armin Bardelle überzeugt.
Hintergrund:
Nach mehrmaliger Neuterminierung hat die Europäische Kommission am 20. Dezember 2011 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen veröffentlicht. Mit dem derzeitigen Richtlinienvorschlag geht die EU-Kommission deutlich über die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Regeln für die Erteilung von Konzessionen hinaus. Die geplante Richtlinie würde die Vergabepflichten für Kommunen erheblich ausdehnen. Geplant sind beispielsweise restriktivere Vorgaben zur Bekanntmachung der Ausschreibung, von Schwellenwerten, zum Vergabeverfahren und zur Laufzeit. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Strukturen kommunaler Wasserwirtschaft. Bereits im März 2012 hat der Bundesrat eine Umsetzung des Vorschlags eindeutig abgelehnt.