Bayern - pm (02.04.2020) Der Bund der Selbständigen (BDS Bayern) fordert ein Umdenken bei den Fördersystemen in der Corona-Krise. Der Bund und auch der Freistaat Bayern haben versprochen, Unternehmen in der Krise mit ausreichend Liquidität zu versorgen, damit unser gesamtes System nicht ins Stocken kommt.
Begleitend wurden diverse Möglichkeiten eingeräumt, durch Stundungen und Leistungsverweigerungsrechte Zahlungsforderungen zu entgehen. Das ist ein Irrweg! Nur wenn die Zahlungsströme auf der Ebene der Unternehmen erhalten bleiben, können wir unsere Gesellschaft insgesamt in der jetzigen Form erhalten.
Die Praxis der derzeit aufgelegten Fördersysteme zeigt, dass bislang lediglich ca. 5 Prozent der Antragsteller Mittel aus der Soforthilfe erhalten haben. Bei 95 Prozent sind noch keine liquiditätsfördernden Maßnahmen geflossen. Die Zielstellung, durch Liquiditätshilfen den Kollaps in unserem Land zu vermeiden, droht zu scheitern. Wir fordern daher, jedem Unternehmen einen rechtlichen – und damit auch bilanzierbaren – Anspruch auf Ersatz des echten Corona-Schadens (nicht entgangener Gewinn) einzuräumen und die Mittelauszahlungen dahingehend umzustellen, dass sie Abschlagszahlungen auf diesen Ersatzanspruch sind.
Diese Abschläge müssen einfach mit einer Glaubhaftmachung des zu erwartenden Dreimonatsschadens zu beantragen sein und innerhalb von 48 Stunden ausbezahlt werden. Die Verarbeitung weiterer Daten, wie es derzeit auch bei der Soforthilfe praktiziert wird, muss entfallen, da ansonsten eine zeitnahe Auszahlung und damit die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen nicht gewährleistet ist.
Wenn Unternehmen flächendeckend ihren Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachkommen, werden auch die Zahlungsströme in der Zivilgesellschaft bzw. auch auf der Konsumentenebene stabil bleiben, sodass das gesamte System deutlich besser am Laufen erhalten bliebe als bei Stundungen und Zahlungsaussetzungen, die im Nachgang dann eine Förderung bzw. Unterstützung derjenigen, die unter den Zahlungsausfällen leiden, notwendig machen würde.
Das System des Schadensausgleichs mit sofortigen Abschlagszahlungen hat noch eine Reihe weiterer Vorteile im Vergleich zum jetzt eingeschlagenen Weg. Eine ausführlichere Auseinandersetzung mit den positiven Wechselwirkungen dieses Systems finden Sie in unserem heutigen Positionierungsschreiben hier https://www.bds-bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/Positionierungsschreiben-Coronaschaden.pdf
Wir bitten alle Verantwortlichen im politischen Entscheidungsprozess um sorgfältige und vorurteilsfreie Prüfung unseres Vorschlages. Wir sind überzeugt, dass dies der einzige Weg ist, wie wir ohne wirtschaftlichen Kollateralschaden aus der Krise herauskommen können.