Landshut - pm (15.02.2020) Der Beschwerdeausschuss kann von Beauftragten der Parteien und Wählergruppen angerufen werden, deren Wahlvorschläge ganz oder teilweise vom örtlich zuständigen Wahlausschuss nicht zugelassen wurden. Bei dem Ausschuss ist ein Dreiergremium, bestehend aus je einem Vertreter der Regierung von Niederbayern, der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Für Niederbayern sind dies:
Abteilungsdirektor Nikolaus Heckl, Regierung von Niederbayern, als Vorsitzender,
Vorsitzende Richterin am Landgericht Landshut Sonja Andrée als Vertreterin der ordentlichen Gerichtsbarkeit,
Richter am Verwaltungsgericht Regensburg Dr. Stefan Barth als Vertreter der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Es liegen zwei Überprüfungsanträge vor:
1. Beschwerde gegen die Zurückweisung des Wahlvorschlags "mut (mut)" für die Wahl des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Kirchdorf a. Inn
2. Beschwerde gegen die Zurückweisung des Wahlvorschlags der Bayernpartei (BP) für die Wahl des Kreistags im Landkreis Straubing-Bogen
Die Wahlausschüsse der Gemeinden und Landkreise haben in den letzten Wochen die zur Kommunalwahl am 15. März 2020 eingereichten Wahlvorschläge und die Wählbarkeit der Kandidaten überprüft und in einigen Fällen die Wahlvorschläge ganz oder teilweise für ungültig erklärt. Diese negativen Entscheidungen können auf Antrag der jeweiligen Wahlvorschlagsträger durch den bei der Regierung von Niederbayern gebildeten Beschwerdeausschuss überprüft werden. Die Beschlüsse des Beschwerdeausschusses sind endgültig und für die bevorstehende Kommunalwahl bindend; sie können erst im Rahmen einer etwaigen späteren Wahlanfechtung überprüft werden.
Der Beschwerdeausschuss für die Kommunalwahlen in Niederbayern findet am Montag, 17. Februar, um 14 Uhr im großen Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern, Hauptgebäude, 2. Stock, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, statt.